Allgemeine Gefahrenabwehr
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Osnabrück als Ordnungsbehörde trifft Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit. Sie schreitet bei Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ein, welche durch das Verhalten von Personen oder den Zustand von Sachen, Grundstücken oder Tieren hervorgerufen werden.
Sie überwacht die Einhaltung der ordnungsrechtlichen Bestimmungen und erteilt Erlaubnisse beziehungsweise Genehmigungen in bestimmten, vom Gesetz vorgeschriebenen Fällen.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
Amt/Fachbereich
FB32
Kontakt
OrdnungVerwandte Dienstleistungen
Kampfmittelbeseitigung/SondierungEntschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG)