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Allgemeine Gefahrenabwehr


Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Osnabrück als Ordnungsbehörde trifft Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit. Sie schreitet bei Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ein, welche durch das Verhalten von Personen oder den Zustand von Sachen, Grundstücken oder Tieren hervorgerufen werden.

Sie überwacht die Einhaltung der ordnungsrechtlichen Bestimmungen und erteilt Erlaubnisse beziehungsweise Genehmigungen in bestimmten, vom Gesetz vorgeschriebenen Fällen. 

Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)

FB32

Kontakt

  • Ordnung

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Herr Schaffhäuser
  • Sachbearbeitung Frau Stiller
  • Sachbearbeitung Herr Leschke