Wohngeld Übersichtsseite
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Textblöcke ein-/ausklappenWohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund Ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten.
Leistungsbeschreibung
Sie bekommen noch kein Wohngeld?
Um unverbindlich und schnell zu überprüfen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben könnten, nutzen Sie bitte den rechts verlinkten Onlinedienst des Wohngeldrechners.
Wenn der Wohngeldrechner einen Anspruch auf Wohngeld errechnet, stellen Sie gerne einen Antrag auf Wohngeld.
- Den Wohngeld Neuantrag und weitere Informationen für Personen, die noch kein Wohngeld erhalten, finden Sie hier >.
Sie erhalten bereits Wohngeld?
Sie erhalten bereits Wohngeld und möchten:
- einen Antrag auf Verlängerung stellen. Den Weiterleistungsantrag und weitere Informationen finden Sie hier >.
- eine Änderung in Ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen mitteilen. Die Änderungsmitteilung und weitere Informationen finden Sie hier >.
- eine Erhöhung Ihres Wohngeldanspruches beantragen, da sich aufgrund einer Veränderung Ihres Gesamteinkommens, Ihrer Miete oder der Anzahl Ihrer Haushaltsmitglieder ein höherer Wohngeldanspruch ergeben könnte. Den Erhöhungsantrag und weitere Informationen finden Sie hier >.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Ansprüche von Wohngeldbeziehenden
Osnabrück-Pass
Wohngeldbeziehende mit einem Hauptwohnsitz in Osnabrück haben einen Anspruch auf den Osnabrück-Pass. Der Osnabrück-Pass beinhaltet eine Vielzahl von vergünstigten Kulturangeboten, die sich zum Beispiel in Form deutlich reduzierter Eintrittspreise oder Beiträge darstellen sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Osnabrücker Tafel.
Weitere Informationen zum Osnabrück-Pass finden Sie hier >.
Bildung und Teilhabe
Ferner bestehen für Wohngeldbeziehende Ansprüche auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket (BuT). Diese umfassen Zuschüsse für Kinder von Leistungsberechtigten, insbesondere in Bezug auf Lernförderung, Schülerbeförderung, sowie Ausflüge und Klassenfahrten.
Weitere Informationen zum Bildungs – und Teilhabepaket finden Sie hier >.