Heimaufsicht
Die Durchführung des Heimgesetzes obliegt den Heimaufsichtbehörden. Sie sind direkter Ansprechpartner sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Betreiber in allen Fragen und Belangen, die im Zusammenhang mit Heimen oder einem Einzug und dem Leben im Heim entstehen können. Die Heimaufsicht berät und informiert.