Wirtschaftliche Jugendhilfe
Wirtschaftliche Jugendhilfe (51-02)
Das Serviceteam Familie – Wirtschaftliche Jugendhilfe ist für die rechtliche und finanzielle Umsetzung verschiedener Hilfen im Produkt „Hilfe zur Erziehung und Förderung von Familien“ zuständig. Während sozialpädagogische Fachkräfte eines anderen Fachdienstes den direkten Kontakt zu den Familien haben und ambulante, teilstationäre oder stationäre Hilfen veranlassen, obliegt dem Serviceteam Familie als Verwaltungsteam die Prüfung von Rechtmäßigkeit, Zuständigkeit und Kostenerstattung sowie die Bescheiderteilung und Zahlbarmachung. Die Paragraphen 19 sowie 27 ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) bilden die rechtliche Grundlage der Arbeit.
In Form eines öffentlich-rechtlichen Kostenbeitrages sind die Eltern sowie die untergebrachten jungen Menschen zu den Kosten der teilstationären und stationären Hilfen, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse, heranzuziehen.
Diese Einrichtung gehört zu Zentrale Aufgaben und finanzielle Hilfen.
Standort
Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2 49076 OsnabrückServicezeiten
Mo. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Di. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Mi. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Do. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Fr. | - | Uhr |
Diese Servicezeiten gelten für die telefonische Erreichbarkeit.
Die Öffnungszeiten für persönliche Vorsprachen sind hiervon abweichend:
- montags von 08:30 - 12:00 Uhr
- dienstags, mittwochs und freitags nach Terminvereinbarung
- donnerstags von 14:00 - 17:30 Uhr