Abwasserbeseitigungsgebühren


Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen.

Leistungsbeschreibung


Für die Beseitigung des Abwassers werden jährlich neu kalkulierte Gebühren erhoben. Die Menge des Abwassers ergibt sich aus der bezogenen Frischwassermenge. Nachweislich nicht in die Kanalisation eingeleitetes Wasser (z.B. für die Gartenbewässerung) bleibt auf Antrag unberücksichtigt. Hierfür ist einer den Vorgaben des Fachdienstes Kommunale Abgaben entsprechender Zwischenzähler einzubauen.

Welche Gebühren fallen an?


Abwasserbeseitigungsgebührensätze ab 01. Januar 2024 (Jahresbeträge)

1. Schmutzwasser: je Kubikmeter 2,98 Euro

2. Niederschlagswasser: je Quadratmeter 1,11 Euro

3. sonstiges Wasser:

  • Entwässerung von Deponien (Ableitung in die Schmutzwasserkanalisation) je Kubikmeter 2,28 Euro
  • Ableitung von anderem Wasser in die Schmutzwasserkanalisation je Kubikmeter 3,11 Euro
  • Ableitung von anderem Wasser in die Niederschlagswasserkanalisation je Kubikmeter 1,34 Euro

 

Wichtige Information zur Anmeldung von Gartenwasserzählern und Mitteilung von Zählerständen:

Aufgrund der Vielzahl von Anträgen kann eine Bestätigung leider nicht erfolgen. Das betrifft ebenfalls die Übersicht unter dem Punkt "Meine Anträge".

Rechtsgrundlage


Abwasserbeseitigungssatzung, Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung, Gebührensatzung

Amt/Fachbereich


FB20

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