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Gartenwasser - Neuen Zähler oder Zählertausch melden


Leistungsbeschreibung

Für die Beseitigung des Abwassers werden jährlich neu kalkulierte Gebühren erhoben. Die Menge des Abwassers ergibt sich aus der bezogenen Frischwassermenge. Die Abwasserbeseitigungsgebühren werden im jährlichen Bescheid über Grundbesitzabgaben ausgewiesen. Nachweislich nicht in die Kanalisation eingeleitetes Wasser (z.B. für die Gartenbewässerung) bleibt auf Antrag unberücksichtigt. Hierfür ist einer den Vorgaben des Fachdienstes Kommunale Abgaben entsprechender Zwischenzähler einzubauen und der Zählerstand ist jährlich mitzuteilen.

  1. Sie teilen uns den Einbau oder Tausch Ihres Gartenwasserzählers über den auf dieser Seite verlinkten Onlinedienst mit. 
  2. Wir prüfen Ihre Angaben und teilen Ihnen das Ergebnis schriftlich (per Post) mit. Bei erstmaliger Meldung eines Gartenwasserzählers erhalten Sie von uns ein Buchungszeichen, das bei der Angabe der Zählerstände unbedingt anzugeben ist.
  3. Sie melden jährlich Ihren Zählerstand über den Onlinedienst unter https://service.osnabrueck.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1629963/show.

Der Zwischenzäher muss den Vorgaben des Fachdienstes Kommunale Abgaben entsprechen (siehe Dokument auf dieser Seite). 

Zur Meldung eines neuen Zählers oder Zählertauschs füllen Sie bitte das auf dieser Seite verlinkte Online-Formular aus. Bitte fügen Sie als Anlage ein Foto des Zählers bei.

Einen neuen Zähler oder den Tausch eines Zählers melden Sie bitte über den auf dieser Seite verlinkten Online-Dienst. Für Fragen verwenden Sie bitte unser Kontaktformular unter https://service.osnabrueck.de/kontakt/-/egov-kontakt/dienstleistung/5704