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Links & Onlinedienste

Gartenwasser - Zählerstand melden


Leistungsbeschreibung

Für die Beseitigung des Abwassers werden jährlich neu kalkulierte Gebühren erhoben. Die Menge des Abwassers ergibt sich aus der bezogenen Frischwassermenge. Die Abwasserbeseitigungsgebühren werden im jährlichen Bescheid über Grundbesitzabgaben ausgewiesen. Nachweislich nicht in die Kanalisation eingeleitetes Wasser (z.B. für die Gartenbewässerung) bleibt auf Antrag unberücksichtigt. Hierfür ist einer den Vorgaben des Fachdienstes Kommunale Abgaben entsprechender Zwischenzähler einzubauen und der Zählerstand ist jährlich mitzuteilen.

  1. Sie lesen den Stand Ihres Gartenwasserzählers bis zum 30.09. des jeweiligen Kalenderjahres ab und melden diesen über den auf dieser Seite verlinkten Onlinedienst bis zum 15.10. desselben Kalenderjahres.
  2. Wir prüfen Ihre Angaben und berechnen die Reduzierung der Abwasserbeseitigungsgebühr. Sollten hierbei Rückfragen entstehen, melden wir uns bei Ihnen. 
  3. Am Anfang des darauffolgenden Kalenderjahres wird Ihnen die zu entrichtende Abwasserbeseitigungsgebühr mit dem Bescheid über Grundbesitzabgaben schriftlich (per Post) mitgeteilt. 

Bevor Sie einen Zählerstand mitteilen, müssen Sie Ihren Zähler anmelden. Dies gilt auch, wenn Sie einen Zähler tauschen. Den Onlinedienst hierzu finden Sie unter https://service.osnabrueck.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1629965/show

Die Ablesung des Gartenwasserzählers hat bis zum 30.09. des jeweiligen Kalenderjahres zu erfolgen, die Einreichung des Zählerstandes jeweils bis zum 15.10.

Den aktuellen Zählerstand melden Sie bitte über den auf dieser Seite verlinkten Online-Dienst. Für Fragen verwenden Sie bitte unser Kontaktformular unter https://service.osnabrueck.de/kontakt/-/egov-kontakt/dienstleistung/5704