Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
- Personalausweis, ggf. Schwerbehindertenausweis
- Belege über Ausgaben: Mietvertrag oder Hauslasten (jeweils mit Baujahr und Größe der Wohnung), Belege über Gas-/ Wasser- / Stromabrechnungen, Versicherungen (Policen und Beitragsrechnungen), wie z. B. Hausrats-, Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen, evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, etc.
- Einkommensbelege, z. B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheid, Wohngeldbescheid, Lohnabrechnung, etc.
- Belege über Vermögen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Kontenstatus der Banken/Sparkassen, bei denen Konten bestehen, Festgeldkonten, Wertpapierkonten, Grundbuchauszug, etc.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit dem Monat der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
Die Grundsicherungsleistung wird in der Regel für 12 Kalendermonate bewilligt.
Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie beispielsweise eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung.
Amt/Fachbereich
FB50
Kontaktpersonen
- Teamleitung Herr Timmer
- Widersprüche Herr Sube
- Grundsicherung in der besonderen Wohnform A-H Frau Ellers
- Grundsicherung in der besonderen Wohnform I-Z Frau Mackenstedt
- Buchstaben Beie-C Frau Herzog
- Buchstaben D-Fl Frau Belter
- Buchstaben Fo-G Frau Krützmann
- Buchstaben H-Im Frau Schumann
- Buchstaben Io-Kn Herr Pienkosz
- Buchstaben Ko-Lip Frau Zheleva
- Buchstaben Mu-Osm Frau Westphal
- Buchstaben Oso-Rad Frau Christoph
- Buchstaben Rae-Schl Frau Burmester
- Buchstaben Schm-Sta Herr Lübke
- Buchstaben Ste-Vin Frau Strohbecke
- Buchstaben Vio-Zz Frau Grevenkamp
- Frau Schnarr
- Herr Höcker
- Frau Neufeld-Standop