Eheschließung im Ausland
Eheschließung im Ausland
Textblöcke ein-/ausklappenSie möchten als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten.
Leistungsbeschreibung
Das Namensrecht kennt viele Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe. Um diese verbindlich für Sie persönlich klären zu können, empfehlen wir Ihnen das persönliche Gespräch im Standesamt.
Eine im Ausland geschlossene Ehe zieht keine automatische Nachbeurkundung nach sich. Sie haben die Möglichkeit - sind aber dazu nicht verpflichtet- einen Antrag auf Nachbeurkundung beim Wohnsitzstandesamt zu stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auskünfte über die im jeweiligen Land benötigten Urkunden und Unterlagen erteilen Ihnen unter anderem die Botschaften und Konsulate hier in Deutschland.
Eine Liste finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland.
Manche Staaten verlangen von Ihnen zum Beispiel eine Familienstandsbescheinigung, andere ein Ehefähigkeitszeugnis. Als Ihr Wohnsitzstandesamt stellt das Standesamt Osnabrück Ehefähigkeitszeugnisse aus.
Welche Urkunden und Unterlagen in welcher Form dafür von Ihnen vorzulegen sind, kann durchaus von Person zu Person aufgrund verschiedener Staatsangehörigkeiten und Lebensverhältnisse variieren. Bitte erkundigen Sie sich deswegen direkt bei Ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Standesamtes.
Amt/Fachbereich
FB32