Lebenspartnerschaft
Lebenspartnerschaft
Textblöcke ein-/ausklappenAm 01.10.2017 ist das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft getreten.
Leistungsbeschreibung
Lebenspartnerschaftspaare, die zwischen dem 01.08.2001 und dem 30.09.2017 ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, können diese seit dem 01.10.2017 in eine Ehe umwandeln lassen. Für die Umwandlung gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für eine Eheschließung.
Neue Lebenspartnerschaften können seit Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr begründet werden. Stattdessen schließen auch gleichgeschlechtliche Paare nun eine Ehe. Informationen hierzu finden Sie auch unter der Dienstleistung Eheschließung.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe:
- Die Umwandlung muss beim Standesamt angemeldet werden (vergleichbar mit der Anmeldung zur Eheschließung).
- Die eingetragene Lebenspartnerschaft muss noch bestehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister nebst Hinweisen für Paare, die ihre Lebenspartnerschaft nicht in Osnabrück begründet haben
- aktuelle, maximal 8 Tage alte erweiterte Meldebescheinigung, für die Personen, die nicht in Osnabrück wohnen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Umwandlung selbst ist kostenfrei.
- 1 Eheurkunde: 15,00 Euro
- für jede weitere Ausfertigung, die im gleichen Arbeitsgang hergestellt wird: 7,50 Euro
- Aufenthaltsbescheinigungen: je 9,00 Euro
- Aufwandsentschädigungen für Eheschließungen an einem Ambiente-Trauort in unterschiedlicher Höhe
- zusätzliche Gebühr für Trauungen am Samstag: 100,00 Euro
Was sollte ich noch wissen?
Zuständig für die Anmeldung zur Umwandlung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Die Eheschließung selbst kann bei jedem Standesamt erfolgen.
Amt/Fachbereich
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