Kindertagespflege
Kindertagespflege
Textblöcke ein-/ausklappenIn der Kindertagespflege betreut eine Person das Kind beziehungsweise die Kinder einer anderen Familie. Die Tagespflege kann als einzige Betreuungsform oder ergänzend zum Kindergarten- oder Schulbesuch erfolgen.
Leistungsbeschreibung
Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf entsprechend der gesetzlichen Grundlage im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) der Erlaubnis. Diese wird durch das örtliche Jugendamt, angesiedelt bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, erteilt. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet. Sie kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.
Informationen für Eltern, die ihr Kind in Kindertagespflege betreuen lassen möchten
Informationen für zukünftige Tagespflegepersonen
Das Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück sucht dringend neue Tagesmütter und Tagesväter für die Betreuung von Kindern im Alter von null bis 14 Jahren (vorrangig null bis drei Jahre). Es werden Menschen gesucht, die pädagogisches Geschick, Freude am Umgang mit Kindern und Interesse an deren Bildung und Erziehung haben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie möchten Ihr Kind in einer Tagespflegefamilie betreuen lassen? In der Regel reicht es aus, wenn der Antrag ein halbes Jahr vor dem geplanten Start der Kindertagespflege beim Familien- und Kinderservicebüro vorliegt. Eine noch rechtzeitigere Antragstellung ist aber durchaus möglich. Auch eine ganz kurzfristige Antragstellung ist möglich – aber nicht empfehlenswert, da die Vermittlung einer Tagespflegeperson, das Kennenlernen und die Eingewöhnungsphase schon ein paar Wochen dauern können.
Rechtsgrundlage
Links & Onlinedienste
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