Kindertagespflege
In der Kindertagespflege betreut eine Person das Kind beziehungsweise die Kinder einer anderen Familie. Die Tagespflege kann als einzige Betreuungsform oder ergänzend zum Kindergarten- oder Schulbesuch erfolgen.
Leistungsbeschreibung
Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Von einer geeigneten Tagespflegeperson werden Kinder in ihrem oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.
Tagespflege ist ein flexibles Betreuungsangebot, das auf den individuellen Bedarf des Kindes und seiner Familie zugeschnitten werden kann. Kindertagespflege ist für Kinder unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter eine Alternative zur Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder und bietet für die 3 - 6 jährigen ein ergänzendes Förderangebot zur Tageseinrichtung an.
Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist.
Informationen für Eltern, die ihr Kind in Kindertagespflege betreuen lassen möchten
Informationen für zukünftige Tagespflegepersonen
Das Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück sucht dringend neue Tagesmütter und Tagesväter für die Betreuung von Kindern im Alter von null bis 14 Jahren (vorrangig null bis drei Jahre). Es werden Menschen gesucht, die pädagogisches Geschick, Freude am Umgang mit Kindern und Interesse an deren Bildung und Erziehung haben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Sie möchten Ihr Kind in einer Tagespflegefamilie betreuen lassen? In der Regel reicht es aus, wenn der Antrag ein halbes Jahr vor dem geplanten Start der Kindertagespflege beim Familien- und Kinderservicebüro vorliegt. Eine noch rechtzeitigere Antragstellung ist aber durchaus möglich. Auch eine ganz kurzfristige Antragstellung ist möglich – aber nicht empfehlenswert, da die Vermittlung einer Tagespflegeperson, das Kennenlernen und die Eingewöhnungsphase schon ein paar Wochen dauern können.
Dokumente
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen rund um das Thema Kindertagespflege:
Amt/Fachbereich
FB51
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Kultusministerium
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