Kindertagesstättenplatz
Kindertagesstättenplatz
Textblöcke ein-/ausklappenTageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten.
Leistungsbeschreibung
Tagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Kindertagesstätte. Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die örtlichen Träger haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.
Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem 3. Geburtstag eines Kindes bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.
Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" und "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.
Für die Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertagesstätten (Krippen, Kindergärten, Horte) stehen in Osnabrück über 7.500 Plätze zur Verfügung.
Die Übersichtskarte aller Osnabrücker Kindertagesstätten: Karte
Von den über 115 Tageseinrichtungen für Kinder befinden sich elf Einrichtungen in städtischer Trägerschaft:
- Städtische Kindertagesstätte Atter
- Städtische Kindertagesstätte Haste
- Städtische Kindertagesstätte Heiligenweg
- Städtische Kindertagesstätte Kleine Landwehr
- Städtische Kindertagesstätte Landwehr
- Städtische Kindertagesstätte Lüstringen
- Städtische Kindertagesstätte Martinsburg
- Städtische Kindertagesstätte Pye
- Städtische Kindertagesstätte Schinkel
- Städtische Kindertagesstätte Schölerberg
- Städtische Kindertagesstätte Wüste
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Einrichtungen, die Anzahl der Plätze etc. informieren.
Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Anmeldungen in Osnabrücker Kindertageseinrichtungen* sind ausschließlich online möglich.
- Ein Kindergartenjahr beginnt immer am 1. August.
- Die Plätze in den Osnabrücker Kindertageseinrichtungen stehen nur den Kindern zur Verfügung, die mit dem ersten Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Osnabrück gemeldet sind. Sollten Sie Ihr Kind schon vor dem Umzug ins Stadtgebiet anmelden wollen, so vermerken Sie den geplanten Umzug mit der neuen Anschrift bitte im Anmeldeformular.
- Integrative Plätze in Krippengruppen sind aufgrund gesetzlicher Grundlagen in der Liste nicht filterbar. Die integrative Betreuung in den Krippen ist jedoch erwünscht und erfolgt auf Antrag der Sorgeberechtigten bei der Anmeldung. Jede integrativ arbeitende Kindertagesstätte mit einer angeschlossenen Krippe bietet in der Regel auch einen integrativen Platz in der Krippe an.
- Die Betreuungszeiten der einzelnen Kindertageseinrichtungen können der Übersichtsliste der Kitas entnommen werden. Sonderöffnungszeiten werden bei ausreichender Anmeldezahl eingerichtet.
- Nutzen Sie vor der Anmeldung die Möglichkeit, die Kindertagesstätten über das Internetportal der jeweiligen Einrichtung oder einem Anmeldegespräch kennenzulernen.
*Einige wenige Kindertagesseinrichtungen beteiligen sich nicht an dem Osnabrücker Online-Anmeldeverfahren. Diese können in der Übersichtsliste oder der Karte nicht ausgewählt werden und müssen von Ihnen (über die angegebenen Kontaktdaten) direkt kontaktiert werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle legen die Kommunen in ihren Satzungen fest. Die Landesregierung hat im KiTaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind. Kosten für die Verpflegung von Kindern sind in dieser Regelung nicht enthalten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Kinder, die im laufenden Kindergartenjahr noch keinen Betreuungsplatz angeboten bekommen haben, müssen für das kommende Kindergartenjahr erneut und fristgerecht angemeldet werden.
- Sie können Ihr Kind in bis zu vier Kindertageseinrichtungen anmelden. Ihre Anmeldung wird jedoch immer nur in einer Einrichtung bearbeitet.
- Darüber hinaus geben Sie bitte an, in welcher Einrichtung Ihr Kind auf die Warteliste soll, wenn Ihnen nicht direkt ein Platz angeboten werden kann.
- Während der Zeit der Platzvergabe (01. Januar bis 20. April) können keine Änderungswünsche mehr getätigt werden.
- Falls die Anmeldung wegen eines Umzuges nicht mehr aufrecht erhalten bleiben soll, melden Sie bitte an die in der Bestätigungs-Mail angegebene E-Mail-Adresse Ihren Wegzug - Ihre Daten werden dann gelöscht.
- Nach dem Absenden der Anmeldung wird eine Eingangsbestätigung per E-Mail versendet. Diese Nachricht muss für den weiteren Schriftwechsel bis zur endgültigen Aufnahme in einer Einrichtung aufbewahrt werden.
- Die Platzvergabe erfolgt ausschließlich durch die Leitung der Einrichtung nach den jeweiligen Aufnahmekriterien.
- Auf Grund der Datenschutzgrundverordnung sind in dem Anmeldeformular einige Abfragefelder freiwillig auszufüllen. Nach den jeweiligen Vergabekriterien sind diese Angaben jedoch für die Platzvergabe wünschenswert.
- Falls der erste Betreuungswunsch nicht erfüllt werden kann, wird die Betreuungsanfrage an die nächste ausgewählte Einrichtung weitergeleitet. Per E-Mail bekommen Sie eine Benachrichtigung, in welcher Kindertagesstätte sich Ihre Anfrage gerade befindet.
- Bei Falschangaben kann ein zugesagter Betreuungsplatz jederzeit seitens des Trägers gekündigt werden.
Sollten Sie Fragen zur Online-Anmeldung haben, die hier nicht beantwortet werden, so richten Sie diese bitte an Kita-anmeldung(at)osnabrueck.de.
Eltern, deren angemeldete Kinder für das laufende Kindergartenjahr noch keine Platzzusage bekommen haben, werden gebeten, sich bei dringendem Betreuungsbedarf bei der Stadt Osnabrück im Familien- und Kinderservicebüro zu melden. Das Team des Familien- und Kinderservicebüros ist den Eltern bei der weiteren Vermittlung behilflich.
Amt/Fachbereich
FB51
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Kultusministerium