Kindertagesstättenplatz
Kindertagesstättenplatz
Leistungsbeschreibung
Kindertagesstätten (= Kitas) dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern außerhalb der Familie. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Kita- Platz. Unter dem Oberbegriff Kita werden Krippen und Kindergärten zusammengefasst. Während es in Krippen Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren gibt, werden in Kindergärten Kinder zwischen drei und sechs Jahren betreut. In der Stadt Osnabrück stehen 88 Kitas unterschiedlicher Träger zur Verfügung, die auf das gesamte Stadtgebiet verteilt sind und insgesamt über 6.000 Betreuungsplätze für Osnabrücker Kinder anbieten.
Die Anmeldung zu einem Betreuungsplatz in einer Krippe oder in einem Kindergarten erfolgt über den Onlinedienst "Kita- Übersicht und Anmeldung", den Sie auf der rechten Seite finden. Nach erfolgreicher Registrierung/Anmeldung werden Sie ins Elternportal weitergeleitet. Alle Informationen zum Online-Anmeldeverfahren finden Sie hier.
An wen muss ich mich wenden?
Für alle Fragen rund um die Kindertagesbetreuung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Familien- und Kinderservicebüros als Ansprechpersonen zur Verfügung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das ist entweder der Landkreis, die kreisfreie Stadt, die Gemeinde, die Samtgemeinde oder die Stadt, in der die Eltern ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Kindertageseinrichtungen und Angebote der Kindertagespflege, die Anzahl der Plätze, die Höhe der Kostenbeiträge etc. informieren.
Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.
Voraussetzungen
Die Antragsvoraussetzungen sind bei den zuständigen Stellen zu erfragen. Die örtlichen Träger können festlegen, dass der Anspruch eines Kindes auf Förderung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege innerhalb einer Frist von nicht mehr als drei Monaten geltend zu machen ist.
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu den Kita- Beiträgen sowie zu den Regelungen für Geschwisterkinder finden Sie hier.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Anmeldezeitraum für das Kita- Jahr 2026/2027, das am 01.August 2026 beginnt, startet am 01. November 2025 und endet am 31. Dezember 2025. Die Berabeitung der Anmeldungen erfolgt ab Januar 2026. Eine Rückmeldung zu den eingegangenen Anmeldungen erfolgt frühestens ab Februar 2026.
Anmeldungen für das aktuelle Kita- Jahr 2025/2026 (01. August 2025 bis 31. Juli 2026) sind jederzeit möglich und werden von den Kitas fortlaufend im Rahmen der verfügbaren Betreuungsplätze bearbeitet.