Freistellung der Biotonne
Freistellung der Biotonne
Textblöcke ein-/ausklappenVerzicht auf die Biotonne durch Selbstkompostieren.
Leistungsbeschreibung
Wer selbst kompostieren und dafür auf die Biotonne verzichten will, muss einen Antrag stellen. Dieser Antrag muss vom Grundstückseigentümer unterschrieben werden, wobei durch den Grundstückseigentümer verantwortlich erklärt wird, dass alle Personen auf dem Grundstück kompostieren.
Verfahrensablauf
Liegt der Antrag vor, wird vor Ort geprüft, ob die Eigenkompostierung ordnungsgemäß durchgeführt wird. Ist dies der Fall, wird der Antrag bewilligt und die Biotonne abgeholt.
Voraussetzungen
Beim Antrag auf Freistellung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne erklären Sie:
- dass eine Gartenfläche als Ausbringungsfläche für Kompost von mindestens 20 m² (ohne Rasenfläche) pro gemeldeter Person vorhanden ist.
- dass tatsächlich alle auf dem Grundstück anfallenden organischen Abfälle (gemäß Sortieranleitung) auf diesem Grundstück kompostiert werden und der entstandene Kompost dort genutzt wird. Ausnahme: Für Gartenabfälle stehen auch weiterhin die städtischen Gartenabfallplätze zur Verfügung. Organische Abfälle dürfen jedoch nicht über die graue Restmülltonne entsorgt werden.
- dass Kontrollen des Komposters und der Restmülltonne seitens der Stadt auf dem Grundstück werktags in Ihrer Anwesenheit durchgeführt werden dürfen.
Welche Gebühren fallen an?
Sie sparen im Jahr dadurch 57 Euro für die Biotonne.
Dokumente
Amt/Fachbereich
Osnabrücker ServiceBetrieb
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