Jagdschein


Berechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet und zum Erwerb von Jagdwaffen.

Leistungsbeschreibung


Zur Ausübung der Jagd ist neben dem Jagdschein die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers erforderlich.

Nichtdeutsche Jagdscheine berechtigen weder zur Jagd noch zum Waffenerwerb.

Den Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines finden Sie auf der rechten Seite im Bereich "Online-Angebote".

Voraussetzungen


  • Zuverlässigkeit
  • Bestandene deutsche Jägerprüfung
  • Jagdhaftpflichtversicherung

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Prüfungsnachweis
  • Versicherungsnachweis (muss für den gesamten beantragten Zeitraum gelten)
  • 1 Passfoto (bei Erstausstellung oder Neuausstellung, wenn aus Platzgründen keine Verlängerung mehr möglich ist)

Welche Gebühren fallen an?


Dreijahresjagdschein: 190,00 Euro

Jahresjagdschein: 75,00 Euro

Jahresjugendjagdschein: 30,00 Euro

Tagesjagdschein: 25,00 Euro

Amt/Fachbereich


FB32

Kontakt

  • Ordnung

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Herr Eilts
  • Sachbearbeitung Frau Hartmann
  • Sachbearbeitung Frau Mescher