Fachkräfteeinwanderungsgesetz


Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches am 1. März 2020 in Kraft getreten ist, erweitert den Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union.

Leistungsbeschreibung


Fachkraft im Sinne des Fachkräfteeinwanderungsgesetztes sind künftig neben Hochschulabsolventen auch Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die Anerkennung der ausländischen Qualifikation durch die in Deutschland zuständige Stelle vorliegt.

Somit ist für die Fachkraft die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse der Schlüssel für ihre Einwanderung und erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt.

Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der beruflichen Anerkennung und dem Anerkennungsverfahren haben, erkundigen Sie sich bitte bei der

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit , Hotline: 030/1815-1111 (Montags-Freitags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr)

Hier erhalten Sie persönliche Beratung auf Deutsch oder Englisch zu Themen wie: Jobsuche, Arbeit und Beruf, Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Deutsch lernen. Oft gestellte Fragen (FAQ) werden auch hier beantwortet.

Servicestelle Fachkräftesicherung beim IQ Netzwerk

Sollten Sie als Arbeitgeber Fragen im Hinblick auf die Gewinnung von Fachkräften haben, finden Sie ebenfalls bei der Servicestelle Fachkräftesicherung beim IQ Netzwerk (Link sh. oben) weitergehende Informationen.

Darüber hinaus unterstützt Sie in Fragen rum um die Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund als Arbeitgeber der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit in Osnabrück unter folgendem Link .

Allgemeine Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie unter anderem auf folgenden Seiten:

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Auswärtiges Amt

Ferner stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde gerne unter abh@osnabrueck.de oder montags, dienstags und freitags von 08 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14 bis 17:30 Uhr unter der Rufnummer 0541/323-3510 zur Verfügung.  

Darüber hinaus unterstützt Sie, als Arbeitgeber, in Fragen rund um die Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit in Osnabrück .

Amt/Fachbereich


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