Abmeldung aus Osnabrück (Wegzug)


Die Abmeldung ist bei einem Auszug aus einer Wohnung oder einem Wegzug ins Ausland vorzunehmen.

Leistungsbeschreibung


Eine Abmeldung ist vorzunehmen, wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben oder ins Ausland ziehen.

Verfahrensablauf


Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.

Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde vorzunehmen.

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus der Wohnung möglich.

Rechtsgrundlage


Bundesmeldegesetz

Anträge / Formulare


Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

Amt/Fachbereich


FB32

Kontakt


  • Bürgeramt
  • Ausländerbehörde