Kontaktstelle IfSG
Kontaktstelle IfSG
Standort
Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück
Dienstleistungen
- Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie.
Ansprechperson(en)
-
Sachbearbeitung
Frau Freese -
Sachbearbeitung
Frau Zheleva -
Sachbearbeitung
Frau Nieporte