Sachschaden bei Schulbesuch
Sachschaden bei Schulbesuch
Textblöcke ein-/ausklappenRegulierung von Sachschäden, welche innerhalb des Schulbesuchs bei Schülern oder Schülerinnen entstanden sind.
Leistungsbeschreibung
Im Zusammenhang mit dem Schulbesuch entstandene Schäden an Sachen von Schülerinnen und Schülern führen möglicherweise zu einem Ersatzanspruch gegen die Stadt Osnabrück. Dazu muss zunächst die Schule in der Trägerschaft der Stadt Osnabrück stehen. Weiteres erfahren Sie im Sekretariat der Schule oder bei dem nachstehend genannten Sachbearbeiter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vordruck des Kommunalen Schadenausgleiches Hannover (KSA) in zweifacher Ausfertigung
Diesen Vordruck erhalten Sie im Sekretariat Ihrer Schule
Amt/Fachbereich
FB30
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