Straßenreinigungsgebühren
Straßenreinigungsgebühren
Textblöcke ein-/ausklappenFür die Reinigung der vom Osnabrücker ServiceBetrieb gereinigten Straßen erhebt die Stadt Osnabrück Straßenreinigungsgebühren
Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigungsgebühren berechnen sich nach der Reinigungsklasse (Häufigkeit der Reinigung und Winterdienstpriorität) sowie der anrechenbaren Grundstücksfront. Die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt. Die Gebühren werden jedes Jahr neu kalkuliert.
Welche Gebühren fallen an?
Es werden im Wirtschaftsjahr 2025 für die Straßenreinigung folgende Gebühren erhoben:
1) je lfd. Meter Straßengrundstücksfront jährlich
a) bei vierzehntägig einmaliger Reinigung
mit 1. Winterdienstpriorität 2,91 €/lfd. m (RK 44)
mit 2. Winterdienstpriorität 2,79 €/lfd. m (RK 4)
b) bei wöchentlich einmaliger Reinigung
mit 1. Winterdienstpriorität 5,82 €/lfd. m (RK 11)
mit 2. Winterdienstpriorität 5,58 €/lfd. m (RK 1)
c) bei wöchentlich zweimaliger Reinigung
mit 1. Winterdienstpriorität 11,63 €/lfd. m (RK 22)
mit 2. Winterdienstpriorität 11,15 €/lfd. m (RK 2)
d) bei wöchentlich fünfmaliger Reinigung
mit 1. Winterdienstpriorität 29,08 €/lfd. m (RK 55)
mit 2. Winterdienstpriorität 27,88 €/lfd. m (RK 5)
e) bei wöchentlich sechsmaliger Reinigung
mit 1. Winterdienstpriorität 34,89 €/lfd. m (RK 66)
f) bei wöchentlich siebenmaliger Reinigung
mit 1. Winterdienstpriorität 40,71 €/lfd. m (RK 77)
g) bei 12 zusätzlich variablen Reinigungsgängen
mit 1. Winterdienstpriorität 1,34 €/lfd. m (RK 48)
mit 2. Winterdienstpriorität 1,29 €/lfd. m. (RK 49)
Rechtsgrundlage
Straßenreinigungssatzung, Gebührensatzung
Amt/Fachbereich
FB20