Straßenreinigungsgebühren
Für die Reinigung der vom Osnabrücker ServiceBetrieb gereinigten Straßen erhebt die Stadt Osnabrück Straßenreinigungsgebühren
Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigungsgebühren berechnen sich nach der Reinigungsklasse (Häufigkeit der Reinigung und Winterdienstpriorität) sowie der anrechenbaren Grundstücksfront. Die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt. Die Gebühren werden jedes Jahr neu kalkuliert.
Welche Gebühren fallen an?
Es werden im Wirtschaftsjahr 2023 für die Straßenreinigung folgende Gebühren erhoben:
1) je lfd. Meter Straßengrundstücksfront jährlich
a) bei vierzehntägig einmaliger Reinigung
mit 1. Winterdienstpriorität 2,65 €/lfd. m
mit 2. Winterdienstpriorität 2,53 €/lfd. m
b) bei wöchentlich einmaliger Reinigung
mit 1. Winterdienstpriorität 5,29 €/lfd. m
mit 2. Winterdienstpriorität 5,05 €/lfd. m
c) bei wöchentlich zweimaliger Reinigung
mit 1. Winterdienstpriorität 10,58 €/lfd. m
mit 2. Winterdienstpriorität 10,10 €/lfd. m
d) bei wöchentlich fünfmaliger Reinigung
mit 1. Winterdienstpriorität 26,45 €/lfd. m
mit 2. Winterdienstpriorität 25,25 €/lfd. m
e) bei wöchentlich sechsmaliger Reinigung
mit 1. Winterdienstpriorität 31,74 €/lfd. m
f) bei wöchentlich siebenmaliger Reinigung
mit 1. Winterdienstpriorität 37,03 €/lfd. m
g) bei 12 zusätzlich variablen Reinigungsgängen
mit 1. Winterdienstpriorität 1,22 €/lfd. m
mit 2. Winterdienstpriorität 1,17 €/lfd. m.
Rechtsgrundlage
Straßenreinigungssatzung, Gebührensatzung
Dokumente
Amt/Fachbereich
FB20