Straßenreinigung


Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

Leistungsbeschreibung


Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

Zu den Reinigungsaufgaben gehören die Beseitigung von Schmutz, Papier, Kehricht, Laub, Gras, Wildkräuter, Schlamm, Abfällen und sonstigem Unrat auf Fahrbahnen, Radwegen und Gehwegen.

Fahrbahnen und Radwege reinigt die Stadtreinigung. Für die Gehwege sowie kombinierte Geh- und Radwege hat der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks die Reinigungspflicht. Diese Wege müssen grundsätzlich durch den Eigentümer in voller Breite gereinigt werden.

Winterdienst:
Für die Räum- und Streupflichten der Gehwege sind grundsätzlich die Anlieger zuständig. Die Winterdienstpflichten der Bürger umfassen bei Schnee die Schneeräumung und bei Schnee- und Eisglätte das Bestreuen der Gehwege.

StadtPutzTag
Einmal im Jahr bittet der Osnabrücker ServiceBetrieb um Mithilfe, die Stadt von achtlos fallengelassenem Müll zu befreien. Im Frühjahr sammeln Schul- und Kitakinder, Vereine, Gruppen und Freiwillige den Müll von Osnabrücks Straßen und Wegen, Grünflächen und Wälder ein. Danach wird auf dem Rathausplatz zusammen gemütlich gegessen. Hier können Sie sich anmelden.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Für die Berechnung der Gebühr sind die Länge der an die Straße angrenzenden Grundstücksfront (Frontmetermaßstab) sowie die Häufigkeit der Reinigung (Reinigungsklasse) und die Einstufung beim Winterdienst (Winterdienstpriorität) maßgebend. Die Häufigkeit der Reinigung der einzelnen Straßen und die Winterdienstpriorität werden in dem Straßenverzeichnis  (ab Seite 10) geregelt.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage


Straßenreinigungssatzung

Amt/Fachbereich


Osnabrücker ServiceBetrieb

Kontakt

  • Stadtreinigung und Infrastruktur

Kontaktpersonen


  • Teamleitung Frau Knof
  • Sachbearbeitung Frau Ochmann
  • Sachbearbeitung Herr Schiller
  • Sachbearbeitung Frau Witte