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Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

Leistungsbeschreibung

Zu den Reinigungsaufgaben gehören die Beseitigung von Schmutz, Papier, Kehricht, Laub, Gras, Wildkräuter, Schlamm, Abfällen und sonstigem Unrat auf Fahrbahnen, Radwegen und Gehwegen.

Fahrbahnen und Radwege reinigt die Stadtreinigung. Für die Gehwege sowie kombinierte Geh- und Radwege hat der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks die Reinigungspflicht. Diese Wege müssen grundsätzlich durch den Eigentümer in voller Breite gereinigt werden.

Winterdienst:
Für die Räum- und Streupflichten der Gehwege sind grundsätzlich die Anlieger zuständig. Die Winterdienstpflichten der Bürger umfassen bei Schnee die Schneeräumung und bei Schnee- und Eisglätte das Bestreuen der Gehwege.

StadtPutzTag
Einmal im Jahr bittet der Osnabrücker ServiceBetrieb um Mithilfe, die Stadt von achtlos fallengelassenem Müll zu befreien. Im Frühjahr sammeln Schul- und Kitakinder, Vereine, Gruppen und Freiwillige den Müll von Osnabrücks Straßen und Wegen, Grünflächen und Wälder ein.  Hier können Sie sich anmelden.

Für die Berechnung der Gebühr sind die Länge der an die Straße angrenzenden Grundstücksfront (Frontmetermaßstab) sowie die Häufigkeit der Reinigung (Reinigungsklasse) und die Einstufung beim Winterdienst (Winterdienstpriorität) maßgebend. Die Häufigkeit der Reinigung der einzelnen Straßen und die Winterdienstpriorität werden in dem Straßenverzeichnis  (Straßenreinigungverordung ab Seite 10) geregelt.

Straßenreinigungssatzung

Osnabrücker ServiceBetrieb