Grundsteuer
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird für die Grundstücke im Stadtgebiet erhoben.
Leistungsbeschreibung
Seit dem 01.01.2025 betragen die Hebesätze
- für die Grundsteuer B 545 v. H.
- für die Grundsteuer A 350 v. H.
Um die Höhe der Grundsteuer für ein Grundstück zu berechnen, muss der vom Finanzamt festgesetzte Messbetrag mit dem jeweiligen Hebesatz multipliziert werden.
Welche Gebühren fallen an?
- keine,
- Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).
Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.
Amt/Fachbereich
FB20