Grundsteuer
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird für die Grundstücke im Stadtgebiet erhoben.
Worum geht es?
Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer. Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an.
Die Grundsteuerpflicht wird vom örtlichen zuständigen Finanzamt nach der Bewertung der einzelnen Objekte durch Festsetzung eines Grundsteuermessbescheides festgestellt. Dieser Bescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt Osnabrück.
Die Grundsteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der vom Rat der Stadt Osnabrück festgelegt wird. Der Hebesatz beträgt seit dem Jahr 2015 für
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) 300 %
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B) 460 %
Welche Rechtsgrundlage ist relevant?
Bewertungsgesetz, Grundsteuergesetz, Haushaltssatzung
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