Vorsorgevollmachten


Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.

Leistungsbeschreibung


Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, die rechtsgültige Entscheidungen für Sie treffen dürfen, wenn Sie alltäglich organisatorische Dinge alters- und/oder krankheitsbedingt nicht mehr eigenständig regeln können (§ 164 BGB). Damit ist die Vollmacht eine Willenserklärung mit Rechtscharakter und die bevollmächtigte Person tritt auch vor Gericht als Ihr Stellvertreter auf.

Amt/Fachbereich


FB50

Kontakt

  • Betreuungsstelle

Kontaktpersonen


  • Herr Süwer
  • Herr Schwegmann
  • Frau Wertulla
  • Frau Konczalski
  • Frau Steimann
  • Frau Blome
  • Frau Kleine-Wilke

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