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Das Anliegen der Betreuungsstelle ist es, Menschen in schwierigen Lebenssituationen, die mit ihren rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten nicht mehr alleine zurecht kommen, zu unterstützen. Dabei steht das Wohl der Betroffenen im Vordergrund. Die Bemühungen der Betreuungsstelle sind darauf ausgerichtet, den Wünschen zu Betreuender gerecht zu werden und ihr Wohlergehen zu sichern

Leistungsbeschreibung

Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.

Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Anfrage zur Vermögensverwaltung Anregung zur Einrichtung einer Betreuung Antrag auf Festsetzung bzw./und Auszahlung von Vergütung und/oder Aufwendungsersatz nach §§ 1875 ff. BGB und ggf. Inflationsausgleichs-Sonderzahlung nach § 4 Abs. 1 BetrInASG für ehrenamtliche Betreuung Antrag auf Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung Antrag auf Genehmigung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Antrag auf Genehmigung von freiheitsentziehenden Maßnahmen Antrag auf Genehmigung von ärztlichen Maßnahmen nach § 1829 Abs. 1 BGB Anzeige der Absicht, den von der/dem Betreuten selbst genutzten Wohnraum aufzugeben (§ 1833 Abs. 2 BGB) Anzeigen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Betreuungsverfügung Erklärung der Betreuerin / des Betreuers Generalvollmacht Information und Beratung nach § 5 Abs. 2 BtOG Konto-/ Depot-/ Schrankfachvollmacht - Vorsorgevollmacht Merkblatt über die Regelung der Vergütung und Aufwendungsersatz für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer (§§ 1875 ff. BGB) Nachweis der Aufwendungen gem. § 1877 Abs. 1 bis 3 BGB Vorsorgevollmacht Ärztliches Gutachten zur Vorlage beim zuständigen Betreuungsgericht

Publikationen:

  • Ratgeber Vorsorgevollmacht für Unfall, Krankheit und Alter
  • Die rechtliche Betreuung – Ein Ehrenamt in der Justiz (Flyer, 2016 inklusive der Adressen der staatlich anerkannten Betreuungsvereine in Niedersachsen)
  • Die rechtliche Betreuung –  Ein Ehrenamt in der Justiz (Handreichung als Arbeitshilfe für ehrenamtliche Betreuer/innen)

 

weiterführende Internetseiten:

  • Internetseiten des Niedersächsischen Justizministeriums zum Thema Betreuungsrecht
  • Internetseiten des Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz zum Thema Vorsorge und Patientenrechte

Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von der örtlichen Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Das Anliegen der Betreuungsstelle ist es, Menschen in schwierigen Lebenssituationen, die mit ihren rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten nicht mehr alleine zurecht kommen, zu unterstützen. Dabei steht das Wohl der Betroffenen im Vordergrund. Die Bemühungen der Betreuungsstelle sind darauf ausgerichtet, den Wünschen zu Betreuender gerecht zu werden und ihr Wohlergehen zu sichern. Eine rechtliche Betreuung kann erforderlich sein, wenn keine Vollmacht erteilt worden ist, andere Hilfen (die Unterstützung durch Angehörige, Bekannte oder soziale Dienste) nicht zur Verfügung stehen und eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung oder psychische Krankheit verhindert, dass persönliche und rechtliche Angelegenheiten ganz oder teilweise wahrgenommen werden können. Ein rechtlicher Betreuer übernimmt Verantwortung für Bürger, die sich rechtlich nicht mehr selbst vertreten können. Dabei orientieren sie sich an den Wünschen und dem Wohlergehen der Menschen, die sie betreuen. Sie übernehmen Verantwortung für Betreute, die für sich selbst nicht mehr ausreichend handeln können: bei der Sorge um die Gesundheit, bei der Aufenthaltsbestimmung bei Behördenangelegenheiten und der Vermögenssorge. Betreuer handeln selbstständig und werden durch das zuständige Betreuungsgericht beauftragt. Aufgaben und Leistungen der Betreuungsstelle

  • Informationen und Verbreitung über Möglichkeiten der Vorsorge (Vollmachten, Betreuungsverfügungen)
  • Beglaubigung von Unterschriften auf Vollmachten
  • Beratung und Unterstützung bevollmächtigter Personen
  • Unterstützung des Betreuungsgerichtes im Betreuungsverfahren
  • Ehrenamtliche oder beruflicher Betreuer gewinnen und dem Betreuungsgericht benennen
  • Planung und Durchführung von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zum Thema "Rechtliche Betreuung".