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Kosten der Kindertagespflege


Die Betreuung Ihres Kindes durch eine Kindertagespflegeperson ist kostenpflichtig. Sollten Sie diese Kosten nicht tragen können, können Sie hier einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.

Leistungsbeschreibung

Für die Betreuung Ihres Kindes durch eine Kindertagespflegeperson fallen Kosten an. Diese sind seit dem 01.08.2021 wie folgt festgelegt:

Für die Betreuung in der Kindertagespflege ist je angefangene Betreuungsstunde ein pauschaler Kostenbeitrag in folgender Höhe zu entrichten:

  • „0 bis unter 3 Jahre“: 1,38 €
  • „Schulkinder“: 1,25 €

Für die regelmäßige Betreuung, die über die Betreuungszeit von 40 Wochenstunden hinausgeht, ist folgender Kostenbeitrag zu entrichten:

  • für Kinder im Alter „0 bis unter 3 Jahre“:
    • je angefangene halbe Stunde 1,38 €
    • je volle Stunde 2,76 €
  • für Kinder im Alter „3 Jahre bis Einschulung“:
    • je angefangene halbe Stunde 1,25 €
    • je volle Stunde 2,50 €

Geschwisterregelung:

Bei Geschwistern wird für das jüngste Kind der volle Kostenbeitrag erhoben. Für das nachfolgend ältere Kind wird ein hälftiger Kostenbeitrag berechnet, alle weiteren Geschwisterkinder sind vom Kostenbeitrag befreit.
Sofern jedoch für ein beitragspflichtiges Kind eine Befreiung vom Kostenbeitrag nach anderen Rechtsvorschriften besteht, ist der Kostenbeitrag nach § 4 Abs.1 und 2 (Satzung der Stadt Osnabrück über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege) für das jeweils nachfolgende ältere Kind /die jeweils nachfolgenden älteren Kinder zu entrichten.
Diese Regelung gilt einrichtungs- und angebotsübergreifend.

Kostenbeitrag für den Verpflegungsanteil:

Für eine Betreuung außerhalb des sorgeberechtigten Haushalts von durchschnittlich täglich sechs Stunden und länger ist zusätzlich ein Verpflegungsanteil von monatlich 60,00 € je Kind zu zahlen.