Anmeldung einer Geburt
Anmeldung einer Geburt
Sie haben ein Baby bekommen? Herzlichen Glückwünsch!
Die standesamtliche Anmeldung der Geburt erfolgt bei unserem Standesamt, wenn Ihr Kind in Osnabrück geboren wurde.
Leistungsbeschreibung
- Die Anmeldung kann online über den Antrag Anmeldung einer Geburt durchgeführt werden. Alle notwendigen Unterlagen können diesem Antrag als Kopie beigefügt werden.
- Alternativ können Sie die Anmeldung schriftlich durchführen. Die Unterlagen dazu finden Sie unter Dokumente.
- Unterlagen per E-Mail oder über das Kontaktformular können nicht berücksichtigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
- Bei Fragen verwenden Sie gerne das nebenstehende Kontaktformular.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Hebammenzettel
- Personalausweis oder Reisepass der Mutter (Vorder- und Rückseite) - ein Aufenthaltstitel ist nicht ausreichend.
- Personalausweis oder Reisepass des Vaters (Vorder- und Rückseite) - ein Aufenthaltstitel ist nicht ausreichend.
- Formular A - Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes (Unterschrieben) - finden Sie unter Dokumente oder als Download im Online-Antrag.
- Bei verheirateten Eltern: Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister.
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Heiratsurkunde im Original mit Übersetzung. - Bei geschiedenen Eltern: Eheurkunde mit Scheidungsvermerk.
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk im Original mit Übersetzung oder zusätzlich rechtskräftiges Scheidungsurteil im Original mit Übersetzung. - Bei ledigen Eltern: Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung.
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Geburtsurkunde im Original mit Übersetzung. - Bei verwitweten Personen: Eheurkunde mit Vermerk über den Tod des Ehegatten.
Welche Gebühren fallen an?
Der eigentliche Beurkundungsvorgang ist kostenlos.
Sie erhalten bei der Anmeldung der Geburt drei kostenlose Geburtsurkunden für die Mutterschaftshilfe, sowie für das Kindergeld und das Elterngeld.
Weitere Urkunden sind kostenpflichtig und können im Online-Antrag bestellt und bezahlt werden:
- Zusätzliche Geburtsurkunde: 15,00 €
- jede weitere zusätzliche Geburtsurkunde: 7,50 €
- Internationale Geburtsurkunde: 15,00 €
Weitere Leistungen des Standesamts
- Nachbeurkundung Geburt bei Geburt im Ausland: 70,00 €
- Zurückstellung Geburtsbeurkundung: 15,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Anmeldung der Geburt muss innerhalb einer Woche nach der Geburt durch einen sorgeberechtigten Elternteil vorgenommen werden.
- Zur Anmeldung der Geburt ist auch jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder aus eigenem Wissen darüber unterrichtet ist, verpflichtet.
Bearbeitungsdauer
- Die Geburtsurkunde wird Ihnen innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung zugeschickt.
Was sollte ich noch wissen?
Namensführung des Kindes
- Der Nachname des Kindes ergibt sich aus dem Ehenamen der Eltern. Bei getrennter Namensführung wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Standesamt.
- Für Anerkennungen der Vaterschaft (bei nicht miteinander verheirateten Eltern) bedarf es der vorherigen Terminabsprache (gegebenenfalls mit Dolmetscher). Die Vorlage der Personalausweise beziehungsweise Reisepässe und der Geburtsurkunden der Eltern ist erforderlich.
Vornamen des Kindes
- Als Vornamen können nur Bezeichnungen gewählt werden, die ihrem Wesen nach Vornamen sind.
- Ausländische Staatsangehörige sollten auf die Zulässigkeit der Vornamensbestimmung achten. Auskunft darüber geben die jeweiligen Botschaften und Konsulate.
Amt/Fachbereich
- Standesamt der Stadt Osnabrück
- Fachbereich 32 - Bürger und Ordnung