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Beurkundung einer Geburt in Osnabrück

Sie haben ein Baby bekommen? Herzlichen Glückwünsch!

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Kind in Osnabrück geboren wurde, muss die Geburt beim Standesamt Osnabrück angemeldet werden. Die Anmeldung kann online über den entsprechenden Antrag oder schriftlich erfolgen. 

  1. Sie füllen den Antrag online aus und laden Ihre Unterlagen als Kopien hoch. 
  2. Nach Eingang und Bearbeitung des Antrags werden Ihnen die Geburtsurkunden per Post zugeschickt. Sie erhalten mit der Anmeldung der Geburt drei kostenlose, zweckgebundene Geburtsurkunden, die Sie für die Mutterschaftshilfe, für das Kindergeld und das Elterngeld benötigen.
  3. Zusätzliche Urkunden, z.B. für Ihre eigenen Unterlagen, können Sie direkt beim Onlinedienst Anmeldung einer Geburt mitbestellen und direkt online bezahlen.

Alternativ können Sie den Antrag mit allen notwendigen Unterlagen per Post an das Standesamt schicken. 

Wenn ihr Kind in Osnabrück geboren wurde, müssen Sie die Geburt beim Standesamt Osnabrück anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie selbst in der Stadt Osnabrück wohnen oder nicht. 

Beim Online-Antrag können Sie alle erfoderlichen Unterlagen als Kopie hochladen. Erlaubte Dateiformate sind JPG, JPEG und PDF.

  • Hebammenzettel
  • Formular A – Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes (ausgefüllt und unterschrieben) - unter "Dokumente" oder als Donwload im Online-Antrag zu finden
  • Nachweise der Mutter:
    • Personalausweis oder Reisepass der Mutter (Vorder- und Rückseite; Seiten mit Lichtbild, Gültigkeit und Unterschrift) - ein Aufenthaltstitel ist nicht ausreichend!
    • Geburtsurkunde der Mutter, wenn nicht in Osnabrück geboren, ggf. mit Übersetzung
  • Nachweise des Vaters:
    • Personalausweis oder Reisepass des Vaters (Vorder- und Rückseite; Seiten mit Lichtbild, Gültigkeit und Unterschrift) - ein Aufenthaltstitel ist nicht ausreichend!
    • Geburtsurkunde des Vaters, wenn nicht in Osnabrück geboren, ggf. mit Übersetzung
  • bei verheirateten Eltern:
    • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
    • bei Eheschließung im Ausland: Heiratsurkunde im Original mit Übersetzung
  • bei geschiedenen Eltern:
    • Eheurkunde mit Scheidungsvermerk
    • bei Eheschließung oder Scheidung im Ausland: Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk im Original mit Übersetzung oder zusätzlich rechtskräftiges Scheidungsurteil im Original mit Übersetzung
  • bei ledigen Eltern:
    • Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung, falls eine Sorgeerklärung vorliegt
    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Geburtsurkunde im Original mit Übersetzung. 
  • bei verwitweten Eltern:
    • Eheurkunde mit Vermerk über den Tod des Ehegatten

Dies ist keine abschließende Auflistung der benötigten Unterlagen. Sollten im Einzelfall andere oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzen sich die Mitarbeitenden des Standesamtes mit Ihnen in Verbindung.

Sollten Sie im Voraus bereits Fragen zu den Unterlagen haben, können Sie sich telefonisch unter der 0541 - 323 4600 oder per E-Mail geburten@osnabrueck.de informieren. 

 

Der eigentliche Beurkundungsvorgang ist kostenlos.Sie erhalten bei der Anmeldung der Geburt drei kostenlose Geburtsurkunden für die Mutterschaftshilfe, für das Kindergeld und das Elterngeld. Weitere Urkunden sind kostenpflichtig und können im Online-Antrag bestellt und bezahlt werden:

  • EUR 20,00 für eine zusätzliche Geburtsurkunde (DIN A4 oder DIN A5)
  • EUR 10,00 für jede weitere zusätzliche Geburtsurkunde der gleichen Sorte (DIN A4 oder DIN A5)
  • EUR 20,00 für eine mehrsprachige Geburtsurkunde (internationale Geburtsurkunde)

Die Anmeldung muss innerhalb von einer Woche nach der Geburt erfolgen.

Die Geburtsurkunde wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung zugeschickt.

Sollten im Einzelfall andere oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzen sich die Mitarbeitenden des Standesamtes mit Ihnen in Verbindung.

  • Der Nachname des Kindes richtet sich nach dem Ehenamen der Eltern. Bei getrennten Namensführungen wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
  • Bei der Vaterschaftsanerkennung für nicht miteinander verheiratete Eltern ist eine Terminabsprache erforderlich. Ein Dolmetscher kann notwendig sein.
  • Für ausländische Staatsangehörige gelten besondere Regelungen bezüglich der Namenswahl, bei der Botschaften und Konsulate unterstützend beraten können.
  • Zur Anmeldung der Geburt ist auch jede andere Person verpfichtet, die bei der Geburt zugegen war oder aus eigenem Wissen darüber unterrichtet ist.