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Allgemeine Informationen zur Umweltzone, Ausnahmegenehmigungen zur Umweltzone und zum Erwerb von Umweltplaketten

Leistungsbeschreibung

Der Rat der Stadt Osnabrück hat im Dezember 2008 die Einrichtung einer Umweltzone zum 4. Januar 2010 beschlossen. Seit dem 3. Januar 2012 dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Plakette die ausgeschilderten Bereiche der Stadt befahren.

Der letzte Schritt zum Ziel

Die Umweltzone in Osnabrück betrifft nur Kraftfahrzeuge mit besonders hohen Feinstaub- und/oder Stickstoffdioxidemissionen: Fahrzeuge ohne grüne Umweltplakette dürfen den durch Verkehrsschilder gekennzeichneten Bereich nicht mehr befahren. Fahrzeuge, die eine grüne Umweltplakette sichtbar auf der Windschutzscheibe tragen, sind von den Beschränkungen nicht betroffen. Pkw, Lkw und Busse erhalten die Umweltplaketten, wenn sie bestimmte Schadstoffausstoßstandards einhalten. Von den Verboten sind insbesondere ältere Dieselfahrzeuge ohne Rußfilter und Benziner ohne geregelten Katalysator betroffen.

Gibt es Ausnahmen?

Bestimmte Fahrzeuge, z. B. Kranken- und Notarztwagen, Fahrzeuge von schwertbehinderten Menschen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen oder Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen sind von der Plakettenpflicht befreit. In anderen Fällen kann eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Und wenn ich ohne Plakette in die Umweltzone fahre?

Unberechtigtes Befahren und Parken in der Umweltzone wird mit einem Bußgeld von 80 Euro belegt.

Die Umweltplakette ist bei der Kfz-Zulassung im Stadthaus für 5,10 Euro erhältlich

EG-Luftqualitätsrahmenrichtlinie (2008/50/EG - 21.Mai 2008)

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

FB68

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