Haltverbotszone oder eine Ausnahmegenehmigung
Haltverbotszone oder eine Ausnahmegenehmigung
Worum geht es?
Die verkehrsbehördliche Anordnung ist eine Erlaubnis zum Aufstellen von mobilen Verkehrszeichen im öffentlichen Verkehrsraum. Die Beschilderung muss separat organisiert werden. Von der Verkehrsbehörde erhalten sie lediglich die Erlaubnis.
Zwischen dem Aufstellzeitpunkt und dem Beginn der Wirksamkeit der Verkehrszeichen müssen laut Rechtsprechung 3 volle Tage liegen, damit diese rechtswirksam sind.
Es empfiehlt sich also den Antrag mindestens 10 Tage vor dem Ereignisdatum zu stellen.
Verwaltungsgebühren in Höhe von 25 € werden erhoben.
Eine verkehrsbehördliche Anordnung zum Aufstellen von Haltverboten wird in der Regel nur für die Durchführung von Lademöglichkeiten ausgestellt. Es dient nicht dazu sich Stellplätze für das Parken zu reservieren
Antrag Haltverbot für Fahrzeuge zum Beispiel bei Umzügen, Entrümpelungen oder Anlieferung von Möbeln oder Baumaterial
Die Länge des Haltverbotes richtet sich nach Ihrem Fahrzeug. Ein 7,5 t Lkw mit Ladebühne benötigt ca. 15m, ein Mercedes-Sprinter etwa 10m.
Bei anderen Fahrzeugen bedenken Sie bitte, dass Sie genügend Platz auch hinter dem Fahrzeug zur Verfügung haben müssen.
Antrag Haltverbot für Container oder für Baustofflagerung
Zusätzlich zur Beantragung des Haltverbots muss in diesen Fällen eine Sondernutzungserlaubnis beantragt werden. Eine Sondernutzungserlaubnis können Sie „hier“ beantragen.
Einige Unternehmen, die Container vermieten sind im Besitz einer Jahresgenehmigung, die ihnen erlaubt Container (max. 10 m³) im gesamten Stadtgebiet überall dort abzustellen, wo das Parken erlaubt ist. Dies können Sie bei den jeweiligen Firmen erfragen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die verkehrsbehördliche Anordnung beträgt 25,00 €.
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
-
Sachbearbeitung
Frau Bergholz -
Sachbearbeitung
Herr Pfänder