Haltverbotszone oder eine Ausnahmegenehmigung
Haltverbotszone oder eine Ausnahmegenehmigung
Textblöcke ein-/ausklappenFür die Durchführung von Umzügen, Möbellieferungen oder anderen Ladetätigkeiten.
Leistungsbeschreibung
Haltverbotszone
Die verkehrsbehördliche Anordnung ist eine Erlaubnis zum Aufstellen von mobilen Verkehrszeichen im öffentlichen Verkehrsraum. Die Beschilderung muss separat organisiert werden. Von der Verkehrsbehörde erhalten sie lediglich die Erlaubnis.
Zwischen dem Aufstellzeitpunkt und dem Beginn der Wirksamkeit der Verkehrszeichen müssen laut Rechtsprechung 3 volle Tage liegen, damit diese rechtswirksam sind.
Es empfiehlt sich also den Antrag mindestens 10 Tage vor dem Ereignisdatum zu stellen.
Eine verkehrsbehördliche Anordnung zum Aufstellen von Haltverboten wird in der Regel nur für die Durchführung von Lademöglichkeiten ausgestellt. Es dient nicht dazu sich Stellplätze für das Parken zu reservieren.
Antrag Haltverbot für Container oder für Baustofflagerung
Zusätzlich zur Beantragung des Haltverbots muss in diesen Fällen eine Sondernutzungserlaubnis beantragt werden. Eine Sondernutzungserlaubnis können Sie „hier“ beantragen.
Einige Unternehmen, die Container vermieten sind im Besitz einer Jahresgenehmigung, die ihnen erlaubt Container (max. 10 m³) im gesamten Stadtgebiet überall dort abzustellen, wo das Parken erlaubt ist. Dies können Sie bei den jeweiligen Firmen erfragen.
Ausnahmegenehmigung
Eine Ausnahmegenehmigung ermächtigt Sie dazu bestimmte Bereiche (z.B. Fußgängerzonen, ...) zu befahren und eine Ladetätigkeit durchzuführen. Dieses ist aber, wie der Begriff an sich schon deutlich macht, nur in besonderen Situationen möglich.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die verkehrsbehördliche Anordnung beträgt 25,00 €.
Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung beträgt 20,00 €.
Rechtsgrundlage
Links & Onlinedienste
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