Sondernutzungen


Werden öffentliche Straßen und Plätze der Stadt Osnabrück über den üblichen Verkehrsnutzen hinaus für eigene Zwecke genutzt, so kann es erforderlich sein, dass eine behördliche Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis nach dem Nds. Straßengesetz) dafür erforderlich wird.

Leistungsbeschreibung


Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege, Parkstreifen, Plätze, Fußgängerzonen oder andere öffentliche Flächen) über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden.

Von dem Aufbau eines Gerüstes, der Aufstellung von Containern, über die temporäre Nutzungen für Baustellenzwecke, der Präsentation von Waren, der Einrichtung von Außengastronomieflächen bis hin zur Durchführung von Veranstaltungen gibt es vielfältigen Arten von möglichen Sondernutzungen.

Laut Sondernutzungssatzung der Stadt Osnabrück vom 01.02.2000 (in der zurzeit gültigen Fassung) bedarf eine Sondernutzung der vorherigen Erlaubnis.

Welche Gebühren fallen an?


Werbe-/Hinweis- oder Stellschild: 7,50 € pro Stück/Monat

Standfahne: i.d.R. 15,00 € pro Stück/Monat

 

Warenausstellung

-außerhalb von Fußgängerzonen 20,00 €/m²/Monat

-innerhalb von Fußgängerzonen  35,00 €/m²/Monat

 

Gerüst: 7,00 € pro m²/Monat

Container: 7,00 € pro m²/Woche

Jahresgenehmigung Container: 250,00 €

Baustofflagerung: 7,00 € pro m²/Monat

Was sollte ich noch wissen?


Die Verwaltung berät Sie gerne, wenn Sie eine öffentliche Straße oder öffentliche Plätze für eigene Zwecke verwenden wollen. Bitte nehmen Sie deshalb rechtzeitig vorher Kontakt auf.

Sie können folgende Anträge digital einreichen:

> Antrag auf Erteilung einer Jahresgenehmigung zur Aufstellung von Containern/ Schuttmulden
> Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Betrieb einer Außengastronomie im öffentlichen Verkehrsraum
> Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Aufstellung eines Containers im öffentlichen Verkehrsraum
> Sondernutzungsantrag für Baustofflagerungen, Gerüste & Scherenarbeitsbühnen
> Antrag zum Aufstellen von Werbe- bzw. Stellschildern & zur Ausstellung von Waren

Damit Sie den Antrag digitial einreichen können, müssten Sie sich bitte einmalig in unserem Service-Portal registrieren. Wenn Sie sich registriert haben, finden Sie auf der rechten Seite unter "Online-Angebote" die verschiedenen Anträge und können diese digital ausfüllen und einreichen.

Amt/Fachbereich


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