Beistandschaft und Beratung und Unterstützung
Beistandschaft und Beratung und Unterstützung
Textblöcke ein-/ausklappenDas kostenlose Hilfsangebot des Fachbereiches für Kinder, Jugendliche und Familien richtet sich an alleinerziehende Mütter und Väter sowie an junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr, die Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen benötigen.
Leistungsbeschreibung
Das Hilfsangebot beinhaltet die Einrichtung von Beratung und Unterstützung gemäß § 18 SGB VIII sowie die Einrichtung einer Beistandschaft gemäß § 1712 BGB. Eine Beistandschaft kann nur für minderjährige Kinder eingerichtet werden, wohingegen die Beratung und Unterstützung zusätzlich auch von Volljährigen und betreuenden Elternteilen für sich selbst aus Anlass der Geburt eines Kindes in Anspruch genommen werden kann. Im Rahmen einer Beistandschaft übernimmt der Beistand die gesetzliche Vertretung Ihres Kindes, sofern es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt. Gerne beraten wir Sie persönlich, ob in Ihrer Angelegenheit die Einrichtung einer Beratung und Unterstützung oder die einer Beistandschaft sinnvoll ist.
Antragsberechtigt zur Einrichtung einer Beratung und Unterstützung bzw. einer Beistandschaft ist:
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht
- bei zur gemeinsamen Sorge berechtigten Eltern, der Elternteil, bei dem das Kind lebt
- die werdende Mutter (oder deren gesetzlicher Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
- der oder die junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr.
Unsere Hilfsangebote im Überblick:
|
Beratung und Unterstützung |
Beistandschaft |
Für minderjährige Kinder zur Vaterschaftsfeststellung |
Ja | Ja |
Für minderjährige Kinder zur Unterhaltsgeltendmachung |
Ja | Ja |
Für junge Volljährige zur Unterhaltsgeltendmachung |
Ja | Nein |
Für betreuende Elternteile zur Ermittlung des eigenen Unterhaltsanspruchs aus Anlass der Geburt |
Ja | Nein |
Gerichtliche Vertretung bei der Vaterschaftsfeststellung |
Nein | Ja |
Gerichtliche Vertretung bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen |
Nein | Ja |
Wichtiger Hinweis
Benötigen Sie Beratung und Unterstützung im Rahmen der Unterhaltsgeltendmachung für sich selbst oder Ihr minderjähriges Kind, können Sie unser Online-Angebot „Beratung und Unterstützung einrichten“ an der rechten Seite nutzen. Sollten Sie vorab Einzelheiten in einem persönlichen Gespräch klären wollen, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder über das Online-Angebot „Online Termin beantragen“ an der rechten Seite einen Termin
Für die Einrichtung einer Beistandschaft ist ein unterschriebener Antrag und eine ausführliche persönliche Beratung im Vorhinein erforderlich. Vereinbaren Sie zur Einrichtung einer Beistandschaft daher bitte telefonisch oder über unser Online Angebot „Online Termin beantragen“ an der rechten Seite einen Termin mit Ihrem zuständigen Beistand.
Die Zuständigkeit richtet sich für alle Dienstleistungen der Beistandschaft nach dem Familienamen des Kindes. Steht der Name des Kindes noch nicht fest, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem Familiennamen der Mutter. Ihre Ansprechpartner finden Sie unten auf der Seite.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Falls die Unterhaltsverpflichtung bereits zu einem früheren Termin urkundlich anerkannt oder in einem gerichtlichen Beschluss festgesetzt wurde, bringen Sie diese bitte zu dem Termin mit oder übermitteln Sie diese mit Ihrem Antrag.
Dokumente
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen rund um das Thema Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsgeltendmachung finden Sie unter "Dokumente" an der rechten Seite.
Die Zuständigkeit richtet sich für alle Dienstleistungen nach dem Familienamen des Kindes. Steht der Name des Kindes noch nicht fest, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem Familiennamen der Mutter.
Amt/Fachbereich
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