Kennzeichenverlust-Diebstahl


Ihr Kennzeichen ist abhanden gekommen oder gestohlen worden

Leistungsbeschreibung


Sollte Ihr KFZ-Kennzeichen abhanden gekommen oder gestohlen worden sein, ist die Zuteilung neuer Kennzeichen erforderlich. Dies gilt auch, wenn nur eines der beiden Kennzeichen abhanden gekommen ist.

Die verlorenen beziehungsweise gestohlenen Kennzeichen werden für zehn Jahre gesperrt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • noch vorhandene Kennzeichen
  • Verlust- beziehungsweise Diebstahlsanzeige

Welche Gebühren fallen an?


ca. 26,80 Euro zuzüglich der Kosten für neue Kennzeichen

Rechtsgrundlage


Straßenverkehrszulassungsordnung

Amt/Fachbereich


FB32

Hinweise / Besonderheiten


 

 

Kontakt

  • Kfz-Zulassungen, Güterverkehr, Personenverkehr