Asylangelegenheiten


Regelung der melde- und aufenthaltsrechtlichen Belange der Asylsuchenden und de-facto-Flüchtlinge.

Leistungsbeschreibung


Die Ausländerbehörde der Stadt Osnabrück ist unter anderem auch für Ausländer zuständig, die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte gestellt haben und der Stadt Osnabrück im Rahmen ihres Asylantrages zugewiesen wurden.

Hier ist die Ausländerbehörde insbesondere zuständig für:

  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen
  • Erteilung von Aufenthaltstiteln nach dem Aufenthaltsgesetz, sofern eine positive Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgt ist
  • Ausstellung von Reiseausweisen für Asylberechtigte und Flüchtlinge, sofern eine positive Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgt ist
  • Bearbeitung von Umverteilungsanträgen
  • Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitserlaubnisse

Verfahrensablauf


Bitte beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgestattung rechtzeitig vor deren Ablauf. Hierfür reichen Sie bitte das Original per Post ein. Nach Posteingang ist mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 2 Wochen zu rechnen. Die Ausländerbehörde wird sich automatisch mit Ihnen erneut in Verbindung setzen und ggf. noch weitere notwendige Unterlagen anfordern.

Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Sachstandsanfragen ab, da diese das Verfahren nur verlängern würden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Die Erstanmeldung erfolgt nach Übersendung des Zuweisungsbescheides automatisch bei der Stadt Osnabrück. Ihnen wird eine entsprechende Meldebescheinigung per Post übersandt.

Rechtsgrundlage


Asylgesetz (AsylG)

Was sollte ich noch wissen?


Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten zur Durchführung ihres Asylverfahrens ein vorläufiges Aufenthaltsrecht in Form einer Aufenthaltsgestattung bzw. einer Duldung (je nach Stand des Verfahrens).

Bitte beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgestattung rechtzeitig vor deren Ablauf. Hierfür reichen Sie bitte das Original per Post ein. Nach Posteingang ist mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 2 Wochen zu rechnen. Die Ausländerbehörde wird sich automatisch mit Ihnen erneut in Verbindung setzen und ggf. noch weitere notwendige Unterlagen anfordern.

Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Sachstandsanfragen ab, da diese das Verfahren nur verlängern würden.

Informationen zum Thema Asyl finden Sie auf den Internet-Seiten des Bundesamtes für Migration

Amt/Fachbereich


FB32

Kontakt

  • Ausländerbehörde

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