Städtische/r Datenschutzbeauftragte/r (30-3)


Zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben hat die Stadtverwaltung auch personenbezogene Daten zu verarbeiten.
Das geschieht aufgrund von Rechtsvorschriften oder weil die Bürgerinnen und Bürger in die Datenverarbeitung eingewilligt haben.

Der Schutz persönlicher Daten ist ein unverzichtbarer Bestandteil rechtmäßigen Verwaltungshandelns und zugleich ein Qualitätsmerkmal bürgerorientierter Dienstleistungen.

Die Stadt Osnabrück hat eine behördliche Datenschutzbeauftragte bestellt, die die Verwaltung bei der Sicherstellung des Datenschutzes unterstützt. Die Datenschutzbeauftragte, die in dieser Funktion an Weisungen nicht gebunden ist, steht Ihnen als Ansprechpartnerin in allen Datenschutzfragen, die im Zusammenhang mit Aufgaben der Stadt Osnabrück stehen, gern zur Verfügung.

 

Rechtsgrundlagen:

Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Fachgesetze

Diese Einrichtung gehört zu Recht und Datenschutz.


Stadthaus 2

Natruper-Tor-Wall 5 49076 Osnabrück

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Tel.:  0541 323-3695 E‑Mail: datenschutz@osnabrueck.de