Öffentliche Gewässer III. Ordnung


Der Osnabrücker ServiceBetrieb unterhält

  • etwa 180 km Gewässer
  • mit ca. 1300 Verrohrungen
  • 200 Kanaleinlaufrosten und
  • 20 ha Seefläche

Je nach Erfordernis mähen wir die Gräben und entfernen das Laub, räumen die Gewässersohlen, reparieren und setzen zum Beispiel die Böschung wieder in Stand. Die Pflicht zur Gewässerunterhaltung ergibt sich aus dem Niedersächsischen Wassergesetz, wonach grundsätzlich die Eigentümer bzw. die Anlieger unterhaltungspflichtig sind. 

Diese Einrichtung gehört zu Stadtgrün.

Aktuelles


  •  


Osnabrücker ServiceBetrieb

Hafenringstraße 12 49090 Osnabrück