Jugendgerichtshilfe (51-19)


Die Jugendgerichtshilfe berät und betreut Jugendliche im Alter von 14 bis 20 Jahren in Jugendstrafverfahren. Sie steht aber zugleich für deren Eltern und Freunde sowie für Schulen, Ausbildungsbetriebe und andere Einrichtungen als Anlaufstelle bei Fragen zur Jugendkriminalität zur Verfügung. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unabhängig von Polizei und Justiz. 
Die Jugendgerichtshilfe möchte zu einem gerechten Ausgang des Verfahrens beitragen. In persönlichen Gesprächen versuchen die Jugendgerichtshelferinnen und Jugendgerichtshelfer die Beweggründe und Umstände der Taten zu klären. Aufschluss kann die Lebenssituation des Jugendlichen oder Heranwachsenden geben. 
Wichtige Entscheidungshilfen bietet die Jugendgerichtshilfe durch schriftliche oder mündliche Stellungnahmen für die Jugendgerichte oder die Jugendstaatsanwaltschaft. Darüber hinaus vermittelt, begleitet und überwacht sie die von der Justiz erteilten Weisungen und Auflagen wie zum Beispiel Sozialstunden. 
Die Jugendgerichtshilfe kann dazu beitragen, vorhandene persönliche Probleme oder familiäre, schulische und berufliche Schwierigkeiten zu mindern. Dazu bietet sie - auch zur Vermeidung weiterer Straftaten - unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten insbesondere in enger Zusammenarbeit mit der Arbeiterwohlfahrt an: Einzelbetreuungen, schulische Hilfen, soziale Trainingskurse, Anti-Aggressions-Trainings, Mädchengruppen, Verkehrsunterrichte, Schulungs- und Freizeitwochen, Täter-Opfer-Ausgleiche und betreute Arbeitsprojekte. 
Bei besonderen Schwierigkeiten wie Arbeitslosigkeit, Sucht oder Schulden vermittelt sie an andere Einrichtungen.

Diese Einrichtung gehört zu Jugend.

Aktuelles


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Haus des Jugendrechts Osnabrück

Kollegienwall 28 a/b 49074 Osnabrück

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Tel.:  0541 323-7270 Fax: 0541 323-7299 E‑Mail: jugendgerichtshilfe@osnabrueck.de

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