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Herr Rohling ist u.a. zuständig für die Kindertagesstättenplanung.
Die Kindertagesstättenplanung umfasst die Planung und Sicherstellung des bestehenden Angebots an Einrichtungen und Diensten sowie die Ermittlung des Bedarfs. Darüber hinaus ist jährlich eine Prognose über die Zahl der genehmigten und belegten Plätze sowie über den Bedarf in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege für die kommenden sechs Jahre zu erstellen. Der Bedarf an Plätzen für eine gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung ist gesondert festzustellen.