Je nach Erfordernis mähen wir die Gräben und entfernen das Laub, räumen die Gewässersohlen, reparieren und setzen zum Beispiel die Böschung wieder in Stand. Die Pflicht zur Gewässerunterhaltung ergibt sich aus dem Niedersächsischen Wassergesetz, wonach grundsätzlich die Eigentümer bzw. die Anlieger unterhaltungspflichtig sind.
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