Öffentliche Gewässer III. Ordnung
Öffentliche Gewässer III. Ordnung
Der Osnabrücker ServiceBetrieb unterhält
- etwa 180 km Gewässer
- mit ca. 1300 Verrohrungen
- 200 Kanaleinlaufrosten und
- 20 ha Seefläche
Je nach Erfordernis mähen wir die Gräben und entfernen das Laub, räumen die Gewässersohlen, reparieren und setzen zum Beispiel die Böschung wieder in Stand. Die Pflicht zur Gewässerunterhaltung ergibt sich aus dem Niedersächsischen Wassergesetz, wonach grundsätzlich die Eigentümer bzw. die Anlieger unterhaltungspflichtig sind.
Diese Einrichtung gehört zu Stadtgrün.
Aktuelles
Standort
Osnabrücker ServiceBetrieb
Hafenringstraße 12 49090 OsnabrückKontakt
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