Antidiskriminierung
Antidiskriminierung (16-2)
Jeder Mensch hat das Recht, gleich behandelt zu werden. Dennoch ist Diskriminierung nach wie vor weit verbreitet und gilt als verletzend und entwürdigend.
Wer im Alltag oder im Berufsleben Benachteiligungen erfährt, steht nicht alleine da.
Sie wurden diskriminiert oder sind sich nicht sicher, ob Ihnen gegenüber eine Diskriminierung stattgefunden hat? Das Antidiskriminierungsbüro der Stadt Osnabrück berät, informiert und unterstützt auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Personen, die nach diesem rechtlichen Hintergrund Benachteiligungen erfahren haben.
Diese Einrichtung gehört zu Referat Chancengleichheit.
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