Verfahrenslotsen


Verfahrenslotsen unterstützen junge Menschen, die von einer Behinderung bedroht oder betroffen sind, sowie deren Eltern, Pflegeeltern oder Personensorgeberechtigten unabhängig und ganzheitlich.

Leistungsbeschreibung


Aufgabe der Verfahrenslotsen nach Paragraph 10b Abs. 1 des Achten Sozialgesetzbuches ist es, junge Menschen, die von einer Behinderung bedroht oder betroffen sind, sowie deren Eltern, Pflegeeltern oder Personensorgeberechtigten unabhängig dabei zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten, vorhandene Leistungsansprüche verwirklichen zu können sowie auf die Inanspruchnahme von Rechten hinzuwirken. 

Die Konfrontation mit einer Beeinträchtigung, die eine gesellschaftliche Teilhabe behindert oder droht zu behindern, kann einen selbst oder die Familie vor große Herausforderungen stellen. Das sehr komplexe System der Eingliederungshilfe kann eine solche Herausforderung darstellen. Hier kann die Verfahrenslotsin oder der Verfahrenslotse auf Wunsch helfen und Orientierung anbieten, geeignete Hilfe(n) zu finden und auch zu beantragen.

Das heißt, Verfahrenslotsen…

  • geben Raum, um über Wünsche, Herausforderungen und Bedarfe zu sprechen;
  • beraten unabhängig, unkompliziert und übergreifend;
  • informieren über Rechte, Ansprüche und mögliche Leistungen;
  • unterstützen bei der Antragstellung, z.B. beim Ausfüllen oder Formulieren;
  • erklären, was im Bescheid steht und welche rechtlichen Mittel bei Bedarf möglich sind.

Die Beratung ist kostenlos und kann (auf Wunsch auch anonym) im persönlichen Gespräch, telefonisch, online oder per E-Mail erfolgen.

Kontakt

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Kontaktpersonen


  • Herr Sindt