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Staatliche Unterstützung für Schülerinnen und Schüler während ihrer Ausbildungszeit.

Leistungsbeschreibung

Das BAföG ermöglicht es Jugendlichen und jungen Erwachsenen, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung zu absolvieren – auch wenn die Eltern diese Ausbildung nicht finanzieren können.

Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen. Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist. Das ist der Fall, wenn der gewünschte Abschluss nicht in der Nähe gemacht werden kann.

Vorsprachen bitte nur nach vorheriger Terminabsprache!

FB40

Kontakt

  • Zentrale Aufgaben Bildung, Schule und Sport

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Frau Grabbe (A-K)
  • Sachbearbeitung Frau Blickwedel (L-Z)