Projektförderung für Kunst und Kulturprojekte
Projektförderung für Kunst und Kulturprojekte
Textblöcke ein-/ausklappenFörderung, Beratung kultureller Veranstaltungen
Leistungsbeschreibung
Die Friedensstadt Osnabrück fördert Kulturveranstaltungen, Kulturprojekte, Ausstellungen oder Kunstwerke/Installationen mit Mitteln der kulturellen Projektförderung. Die Stadt möchte mit dieser Förderung die lebendige Kunst- und Kulturszene unterstützen und die Vielfalt des Kulturlebens erhalten, bereichern und weiterentwickeln.
Verfahrensablauf
https://www.youtube.com/embed/BZoTFkGAC6Y
Antragstellung
Anträge sollen digital beim Fachbereich Kultur der Stadt Osnabrück gestellt werden. Hierfür ist das digitale Antragsformular der Stadt zu verwenden. Bitte nutzen Sie das Antragsformular unter „Links & Onlinedienste“.
Das Projekt soll nachvollziehbar beschrieben und mit einem plausiblen Kosten- und Finanzierungsplan hinterlegt sein. Im Bereich der bildenden Kunst ist ggf. eine Skizze wünschenswert. Im Bereich Musik sind Hörproben ggf. ebenfalls wünschenswert.
Bei Bedarf können Sie das Antragsformular bei Frau Al Hajji oder Herrn Kolkmeyer unter den angegebenen Kontaktdaten anfordern. Nutzen Sie jedoch möglichst das digitale Antragsverfahren.
Beratungsgremium
Über die Förderung beraten drei Fachjurys in den Bereichen „Musik“, „Bildende Kunst“ sowie „Allgemeine Projektförderung“. Diese geben unter Berücksichtigung der formalen Kriterien nach inhaltlicher Diskussion unabhängig eine Förderempfehlung an die Fachbereichsleitung ab.
Die Leitung des Fachbereichs Kultur trifft auf Grundlage der Förderempfehlung der Jury die Förderentscheidung.
Bei Bewilligungen über 10.000 € ist eine Entscheidung durch den Kulturausschuss und über 20.000 € durch den Rat der Stadt erforderlich.
Zur Vereinfachung des Verfahrens kann bis zu einer Antragssumme von 300 € auf ein Juryvotum verzichtet werden. Über diese Kleinstanträge wird direkt und unabhängig der Antragsfristen von der Fachbereichsleitung entschieden.
An wen muss ich mich wenden?
Bei der Antragstellung zur Projektförderung berät Frau Al Hajji im Fachbereich Kultur telefonisch unter 0541 323-4969 oder per E-Mail alhajji@osnabrueck.de oder Herr Kolkmeyer telefonisch unter 0541 323-2228 oder per E-Mail kolkmeyer@osnabrueck.de.
Voraussetzungen
Kulturschaffende wie freie Kulturträger, Künstlerinnen, Künstler, Vereine, Initiativen und engagierte Einzelpersonen können Anträge stellen. Förderfähig sind Kulturprojekte wie Ausstellungen und andere Veranstaltungen mit künstlerischem Schwerpunkt, Konzerte und andere Musikveranstaltungen sowie Veranstaltungen im Bereich Literatur, Tanz und Theater. Darüber hinaus sind Förderungen innovativer Formate aller künstlerischen Sparten erwünscht.
Die Veranstaltungen/Projekte müssen öffentlich zugänglich sein.
Die Vorhaben sollten im Stadtgebiet Osnabrück durchgeführt werden. Anträge können abweichend davon auch für Projekte außerhalb Osnabrücks gestellt werden, sofern von einer positiven Wirkung für die Stadt Osnabrück auszugehen ist.
Die Vergabe der Fördermittel ist an Förderrichtlinien gebunden. Die aktuelle Fassung hat der Rat am 8. Februar 2022 beschlossen.
Weitere Voraussetzungen sowie Ausschlusskriterien können Sie der Richtlinie für die Vergabe von Projektmitteln für kulturelle Vorhaben entnehmen (s. unter Rubrik „Dokumente“).
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfristen sind jeweils der 15. September – vorrangig für Vorhaben im Folgejahr – und der 1. März eines Jahres für Vorhaben im laufenden Jahr.
Für Vorhaben, die aufgrund aktueller Entwicklungen konzipiert werden, kann unter Berücksichtigung der Haushaltslage außerhalb des regulären Verfahrens eine Entscheidung getroffen werden, wenn ein Abweichen von diesen Fristen nachvollziehbar begründet ist.
Was sollte ich noch wissen?
Es kann in Ausnahmefällen vorkommen, dass bewilligte Projektgelder zurückgezahlt oder nicht angefordert werden. In diesem Fall können außerhalb der regulären Förderrunden Projektgelder vergeben werden. Sollten Sie eine Antragstellung außerhalb der Antragsfristen planen, melden Sie sich gerne vorab per E-Mail oder telefonisch bei uns.
Aktuell steht je Förderrunde ein Etat von rund 60.000 € zur Verfügung. Die letzten Förderrunden haben gezeigt, dass die meisten Bewilligungen für Projekte im Bereich von etwa 3.000 bis 5.000 € erfolgen. Kulturakteurinnen und -akteure, die Projekte mit Förderbedarf im fünfstelligen Bereich umsetzen möchten, werden gebeten, sich vor Antragstellung bei den unten genannten Ansprechpersonen im Fachbereich Kultur zu melden. Aufgrund begrenzter Haushaltsmittel erfordern Kulturprojekte mit sehr hohen Antragssummen eine längere Vorlaufzeit.
Amt/Fachbereich
Fachbereich 41 Kultur