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Verkehrsbehördliche Anordnung für Sperrungen im öffentlichen Raum und
Sondernutzungsgenehmigungen

Leistungsbeschreibung

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (z. B. Leitungsbaumaßnahmen, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Hochbaumaßnahmen usw.), müssen gesichert werden.

In bestimmten Fällen (z.B. Baukräne, Bauzäune zur Absicherung von Hochbaustellen etc.) ist zudem ein Antrag auf Sondernutzung zu stellen.

Vor Beginn der Bauarbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist. Anträge von Bauherrn sind in der StVO nicht vorgesehen und werden daher nur unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall genehmigt.

Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist im Regelfall mit einem Vorlauf von 14 Tagen ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen. In bestimmten Einzelfällen, wenn z.B. der Linienverkehr betroffen ist, kann die Frist auch verlängert werden. 

Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten ein Projektgespräch durchgeführt, um die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.

  • schriftlicher Antrag für die verkehrsbehördliche Anordnung
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell; RSA ist die Abkürzung für "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen"),
  • ggf. schriftlicher Sondernutzungsantrag (Sondernutzungsanträge für die Stellung von Gerüsten, Schuttcontainern, Lagerung auf Parkstreifen und Haltverboten in dem Zusammenhang sind, soweit kein Baukran im öffentlichen Raum aufgestellt und die Sperrung mit Bauzaun großflächig abgesperrt wird, beim Fachbereich Bürger und Ordnung zu stellen.)
  • MVAS Sachkundenachweis für die benannte verantwortliche Person
  • eventuell Umleitungsplan

Die Gebühr für die Anordnung beträgt zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.

Die Gebühr für die Sondernutzung richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung (siehe Externes Angebot auf der rechten Seite)

§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

FB62

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