Karteikartenabschrift
Karteikartenabschrift
Textblöcke ein-/ausklappenEine Karteikartenabschrift ist eine Aufstellung aller gespeicherten Daten die Ihre Fahrerlaubnis betreffen
Leistungsbeschreibung
In den Fällen, in denen Ihr alter Führerschein von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde, als Ihrer aktuell zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde, benötigen Sie eine Karteikartenabschrift. Dies kann der Fall sein,
- wenn Sie Ihren Papierführerschein in den aktuellen deutschen EU-Kartenführerschein (Scheckkartenformat) umtauschen möchten
- wenn Sie Ihren Papierführerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie benötigen einen Ersatzführerschein
Bitte beachten Sie, dass es dabei die folgenden Möglichkeiten gibt:
- Sie wohnen in Osnabrück, haben Ihren Führerschein jedoch in einer anderen Gemeinde gemacht und die Stadt Osnabrück benötigt nun eine Karteikartenabschrift für Ihre Führerscheinangelegenheiten. In diesem Fall wählen Sie auf der rechten Seite bitte den "Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift bei einer anderen Behörde für die Stadt Osnabrück".
- Sie haben Ihren Führerschein in Osnabrück gemacht und wohnen nun in einer anderem Gemeinde, welche die Karteikartenabschrift für Ihre Führerscheinangelegenheiten benötigt. In diesem fall wählen Sie bitte auf der rechten Seite den "Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift der Stadt Osnabrück für eine andere Behörde".
In der Karteikartenabschrift sind alle Vorgänge wie Ersterteilung, Erweiterung, Ersatzausstellung usw. Ihrer Fahrerlaubnis enthalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Karteikartenabschrift können Sie oftmals online oder telefonisch bei der ausstellenden Behörde anfordern. Einen entsprechenden Antragsvordruck, den Sie auf dem Postweg zu der ausstellenden Behörde senden können, finden Sie auf dieser Seite unten unter dem Punkt Dokumente. Die ausstellende Fahrerlaubnisbehörde kann die Karteikartenabschrift direkt an die Stadt Osnabrück per Mail fuehrerscheine@osnabrueck.de weiterleiten oder unter 0541-323-2724 per Fax übersenden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Eine Übersicht der Anschriften aller Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland finden Sie auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamtes (www.kba.de).