Jubiläen


Vorbereitung der Gratulationen zu den Jubiläen

Leistungsbeschreibung


Alterjubiläen

Eine persönliche Gratulation durch einen Vertreter oder eine Vertreterin der Stadt Osnabrück findet zum 90., 95. sowie ab dem 100. Lebensjahr statt.

Zusätzlich erhält der Jubliar beziehungsweise die Jubilarin ab dem 100. Geburtstag eine Urkunde vom Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen.

Ehejubiläen

Die Stadt Osnabrück und das Land Niedersachsen ehren ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger zum

  • 50-jährigen Ehejubiläum (Goldene Hochzeit)
  • 60-jährigen Ehejubiläum (Diamantene Hochzeit)
  • 65-jährigen Ehejubiläum (Eiserne Hochzeit)
  • 70-jährigen Ehejubiläum (Gnadenhochzeit)

Eine persönliche Gratulation findet durch einen Vertreter der Stadt Osnabrück statt. Dazu wird dem Jubelpaar eine Urkunde der Stadt Osnabrück sowie eine Urkunde des Landes Niedersachsen überreicht.

Firmenjubiläen

Die Stadt Osnabrück ehrt die ortsansässigen Unternehmen durch eine Ehrengabe des Oberbürgermeisters. Die Daten werden vom Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten aus dem Gewerberegister beziehungsweise aus dem Register der Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland mitgeteilt. Eine Ehrung findet jeweils ab dem 25-jährigen Firmenjubiläum - danach wieder nach 25 Jahren - statt.

Amt/Fachbereich


Ref 013

Kontakt

  • Repräsentationen

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Frau Nemes
  • Sachbearbeitung Timmermann