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Überprüfung Belegungs- und Mietbindungen


Geförderte Wohnungen unterliegen der sog. Belegungs- und Mietbindung. Das bedeutet, dass entsprechende Wohnungen nur an Mietende vergeben werden dürfen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Darunter fällt insbesondere bei jeweiliger Neuvermietung / Mieterwechsel die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins sowie die Einhaltung der vorgegebenen Miethöhe.

Leistungsbeschreibung

Vermietende teilen jährlich im Rahmen der Überwachung der Belegungsbindung nach Aufforderung der Wohnraumförderstelle (Nr. 61 der Wohnraumförderbestimmungen) mit, dass sie die preisgebundenen Wohnungen an berechtigte Mietende vermietet haben.

Die Vermietenden reichen der Wohnraumförderstelle einen (Online)-Vordruck mit Angaben des Wohnraums, der Miethöhe, der Betriebskosten und dem entsprechenden Bewohnenden ein. Damit wird bestätigt, dass der jeweilige Haushalt die Einkommensgrenzen einhält. Außerdem sind dem Wohnberechtigungsschein die für den Haushalt angemessenen Wohnungsgrößen zu entnehmen.