Überprüfung Belegungs- und Mietbindungen


Geförderte Wohnungen unterliegen der sog. Belegungs- und Mietbindung. Das bedeutet, dass entsprechende Wohnungen nur an Mietende vergeben werden dürfen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Darunter fällt insbesondere die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins sowie die Einhaltung der vorgegebenen Miethöhe.

Leistungsbeschreibung


Geförderter Wohnraum, der einer Belegungs- und Mietbindung unterliegt, ist finanziert durch öffentliche Gelder.  Es ist wichtig, dass ausschließlich Berechtigte diese Wohnungen bewohnen. Um die Zweckbestimmung des Wohnraums und die Einhaltung der Förderbestimmungen sicherstellen zu können, ist eine jährliche Überprüfung gem. Nr. 61 der Wohnraumförderbestimmungen durchzuführen. Die Belegungs- und Mietbindung ist durch entsprechende Wohnberechtigungsscheine nachzuweisen. Damit wird bestätigt, dass der entsprechende Haushalt die Einkommensgrenzen einhält. Außerdem sind dem Wohnberechtigungsschein die für den Haushalt angemessenen Wohnungsgrößen zu entnehmen. Der Vermieter hat diese Angaben zu beachten und bei der Vergabe von Mietwohnungen zu berücksichtigen. Des Weiteren müssen Auskünfte über die aktuelle Miethöhe erbracht werden. Diese darf die in der Förderentscheidung zugelassene Miete nicht überschreiten. Zusätzlich sind auch die Betriebskosten nachzuweisen.

Zuständige Stelle


E-Mail: wohnbaufoerderung@osnabrueck.de

Tel.: 0541 - 323 4267

Kontakt

  • Kontaktstelle Wohnraum und Wohnbauförderung