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Archivakteneinsicht


+++ Das Archiv befindet sich momentan im Digitalisierungsprozess +++

Leistungsbeschreibung

Personen mit berechtigtem Interesse können hier die Einsichtnahme in Bau- und Statikakten beantragen. Bereits digitalisierte Akten werden zum Herunterladen angeboten. Akten, die noch in Papierform vorliegen, können nur vor Ort eingesehen werden. Für das Anfertigen von kleinformatigen Kopien stehen Geräte zur selbstständigen Nutzung bereit. Die Form der Einsichtnahme wird nach Antragstellung mitgeteilt.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen nur Personen mit berechtigtem Interesse Einsicht in Bau- und Statikakten nehmen. Zu diesem Personenkreis gehören Eigentümer und Bevollmächtigte. Vor der Einsichtnahme sind Identität und Legitimation nachzuweisen. Die erforderlichen Nachweise können im Rahmen der Antragstellung hochgeladen werden.


Mögliche Nachweise der Identität:

  • BundID
  • Personalausweis
  • Reisepass

 

Mögliche Nachweise der Legitimation:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • notariell beurkundeter Kauf-, Schenkungs- oder Übergabevertrag
  • Erbschein oder Testament inklusive Eröffungsprotokoll
  • Vollmacht*

 

*Bei Teileigentum ist eine Vollmacht der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder eine Vollmacht der zuständigen Hausverwaltung inklusive Hausverwaltervertrag einzureichen.

Für die Bereitstellung der Bau- und Statikakten sowie für die Nutzungsüberlassung eines Kopiergerätes werden Gebühren nach der allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) erhoben.

Akteneinsicht: 14,00 Euro

+ je Datei: 2,50 Euro

+ je Kopie DIN A4: 0,30 Euro

+ je Kopie DIN A3: 0,60 Euro

Bereits digitalisierte Bau- und Statikakten können kurzfristig zum Herunterladen angeboten werden. Bei Akten, die sich noch im Digitalisierungsprozess außer Haus befinden, ist mit einer längeren Wartezeit zu rechnen.

Akten, die noch in Papierform vorliegen, können nach vorheriger Terminabsprache kurzfristig vor Ort eingesehen werden. Eine spontane Einsichtnahme ist nicht möglich.

Aufgrund des Datenschutzes dürfen nur Kopien von Bauzeichnungen, Bauscheinen sowie statischen Berechnungen und Plänen angefertigt und elektronisch übermittelt werden.

Für die im Bauarchiv gesammelten Unterlagen kann keine Garantie auf Vollständigkeit gegeben werden.