Archivakteneinsicht
Leistungsbeschreibung
Personen mit berechtigtem Interesse können hier die Einsichtnahme in Bau- und Statikakten beantragen.
Verfahrensablauf
Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Link für Ihre digitale Akteneinsicht per E-Mail. Den Dazugehörigen Kostenbescheid finden Sie in der Anlage.
Um Zugriff auf die Dateien zu erhalten, gehen Sie wie folgt vor:
1. Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link.
2. Sie öffnen den Link und geben ihre E-Mail-Adresse ein.
3. Sie erhalten einen Einmalcode per E-Mail und geben diesen ein.
4. Anschließend erhalten sie Zugriff auf die freigegebene Datei bzw. den freigegebenen Ordner.
Voraussetzungen
Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen nur Personen mit berechtigtem Interesse Einsicht in Bau- und Statikakten nehmen. Zu diesem Personenkreis gehören Eigentümer und Bevollmächtigte. Vor der Einsichtnahme sind Identität und Legitimation nachzuweisen. Die erforderlichen Nachweise können im Rahmen der Antragstellung hochgeladen werden.
Mögliche Nachweise der Identität:
- BundID
- Personalausweis
- Reisepass
Mögliche Nachweise der Legitimation:
- aktueller Grundbuchauszug
- notariell beurkundeter Kauf-, Schenkungs- oder Übergabevertrag
- Erbschein oder Testament inklusive Eröffungsprotokoll
- Vollmacht*
*Bei Teileigentum ist eine Vollmacht der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder eine Vollmacht der zuständigen Hausverwaltung inklusive Hausverwaltervertrag einzureichen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bereitstellung der Bau- und Statikakten werden Gebühren nach der allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) erhoben. Diese belaufen sich derzeit pro Liegenschaft auf 14,00 Euro zzgl. 2,50 Euro je Datei.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer für die Bereitstellung der digitalen Bau- und Statikakten beträgt derzeit etwa 2-3 Wochen. Dies ist einem erhöhten Arbeitsaufkommen geschuldet. Ein Vorziehen von Anträgen ist nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Was sollte ich noch wissen?
Aufgrund des Datenschutzes dürfen nur Kopien von Bauzeichnungen, Bauscheinen sowie statischen Berechnungen und Plänen angefertigt und elektronisch übermittelt werden.
Für die im Bauarchiv gesammelten Unterlagen kann keine Garantie auf Vollständigkeit gegeben werden.
Amt/Fachbereich
FB61