Archivakteneinsicht
Archivakteneinsicht
Textblöcke ein-/ausklappenEinsicht in archivierte Bauakten
Leistungsbeschreibung
Nach vorheriger Online-Terminvereinbarung können berechtigte Personen Einsicht in archivierte Bauakten erhalten. Bei der Akteneinsicht können Kopien von Dokumenten, Plänen und Berechnungen selbst angefertigt werden.
Voraussetzungen
Berechtigt zur Archivakteneinsicht sind:
- Eigentümer/innen unter Vorlage des Personalausweises
- Teileigentümer/innen unter Vorlage einer Vollmacht der anderen Eigentümer/innen, der Eigentümergemeinschaft oder der zuständigen Hausverwaltung (in letzterem Fall zusätzlich unter Vorlage des Verwaltervertrages) und des Personalausweises
- Eine von der/dem Eigentümer/in bevollmächtigte Person unter Vorlage einer Vollmacht und des Personalausweises
- Hausverwalter/innen unter Vorlage des Verwaltervertrages und des Personalausweises
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eigentum z. B. Einfamilienhäuser
- Personalausweis
- Eigentumsnachweis oder Vollmacht der Eigentümer
Teileigentum z. B. Eigentumswohnungen, Doppelhäuser, Reihenhäuser
- Personalausweis
- Vollmacht der Hausverwaltung + Verwaltervertrag oder Vollmacht der Eigentümergemeinschaft (WEG)
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bereitstellung der Akten sowie für die Anfertigung von kleinformatigen Kopien (bis DIN A 3) werden Gebühren nach der allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) erhoben.
Die Gebühren für die Gewährung von Akteneinsicht bemessen sich nach Zeitaufwand, betragen jedoch mindestens 14,00 Euro. Für Kopien bis zum Format DIN A4 werden 0,30 Euro pro Kopie, im Format DIN A3 0,60 Euro pro Kopie erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Aufgrund der großen Nachfrage können Termine zur Archivakteneinsicht nicht spontan erfolgen.
Eine Archivakteneinsicht ist daher ausschließlich nach vorheriger (Online-) Terminvereinbarung möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Aufgrund des Datenschutzes dürfen Kopien nur von Bauzeichnungen, Bauscheinen sowie statischen Berechnungen und Plänen aus den Bauakten gefertigt werden. Für die im Bauarchiv gesammelten Unterlagen kann keine Garantie auf Vollständigkeit gegeben werden.
Amt/Fachbereich
FB61