Antrag auf Umwandlung in Wohneigentum
Antrag auf Umwandlung in Wohneigentum
Textblöcke ein-/ausklappenRechtsgrundlage ist § 250 des Baugesetzbuchs (BauGB)
Leistungsbeschreibung
Das Baulandmobilisierungsgesetz ist am 23. Juni 2021 in Kraft getreten. Es wurde mit dem § 250 Baugesetzbuch (BauGB) eine Verordnungsermächtigung aufgenommen, die es den Landesregierungen ermöglicht, durch Rechtsverordnung Gebiete festzulegen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Von der Verordnungsermächtigung im § 250 BauGB hat die Landesregierung mit der Niedersächsischen Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt (AngWoMBestV ND) im Sinne des Baugesetzbuchs Gebrauch gemacht. Die Verordnung ist am 24. September 2022 in Kraft getreten. Die Rechtsverordnung tritt nach § 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Für weitere Informationen rufen Sie bitte das Merkblatt § 250 BauBG auf.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Zur Vereinfachung nutzen Sie bitte den Antragsassistenten unter "Online-Angebote".
Bitte drucken Sie das Antragsformular am Ende des Assistenten aus und schicken es mit den zusätzlichen erforderlichen Unterlagen an folgende Adresse:
Stadt Osnabrück
Bauordnung
Lohstraße 6
49074 Osnabrück
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an bauordnung@osnabrueck.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die erforderlichen Unterlagen sind dem Antragsassistenten zu entnehmen. Zusätzlich werden die erforderlichen Unterlagen nach Ausfüllen des Antrags mit abgedruckt.