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Antrag auf Umwandlung in Wohneigentum


Rechtsgrundlage ist § 250 des Baugesetzbuchs (BauGB)

Leistungsbeschreibung

Das Baulandmobilisierungsgesetz ist am 23. Juni 2021 in Kraft getreten. Es wurde mit dem § 250 Baugesetzbuch (BauGB) eine Verordnungsermächtigung aufgenommen, die es den Landesregierungen ermöglicht, durch Rechtsverordnung Gebiete festzulegen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Von der Verordnungsermächtigung im § 250 BauGB hat die Landesregierung mit der Niedersächsischen Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt (AngWoMBestV ND) im Sinne des Baugesetzbuchs Gebrauch gemacht. Die Verordnung ist am 24. September 2022 in Kraft getreten. Die Rechtsverordnung tritt nach § 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.

 § 250 BauGB

Niedersächsische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des Baugesetzbuchs

Für weitere Informationen rufen Sie bitte das Merkblatt § 250 BauBG auf.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Zur Vereinfachung nutzen Sie bitte den Antragsassistenten unter "Online-Angebote".

Bitte drucken Sie das Antragsformular am Ende des Assistenten aus und schicken es mit den zusätzlichen erforderlichen Unterlagen an folgende Adresse:

Stadt Osnabrück

Bauordnung

Lohstraße 6

49074 Osnabrück

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an bauordnung@osnabrueck.de

Die erforderlichen Unterlagen sind dem Antragsassistenten zu entnehmen. Zusätzlich werden die erforderlichen Unterlagen nach Ausfüllen des Antrags mit abgedruckt. 

Kontakt

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