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Die Wohnraumförderstelle fördert die Schaffung von Wohnraum.

Leistungsbeschreibung

Preisreduzierter Wohnraum ist knapp. Mit den Förderrichtlinien des Landes Niedersachsen in der Wohnraumförderung können diejenigen Menschen unterstützt werden, die sich aus eigener Kraft nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können.

Im Folgenden stellen wir Ihnen die Möglichkeiten der Wohnraumförderung vor.

Wer ist berechtigt, öffentlich geförderten Wohnraum zu mieten?

Bei öffentlich gefördertem Wohnraum besteht eine vertragliche Bindung des Vermietenden an einen festgelegten reduzierten Mietpreis. Um diese Wohnungen mieten zu können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Der WBS ist Ihr Nachweis darüber, dass Sie berechtigt sind, öffentlich geförderte Wohnungen zu beziehen. Achtung: Der WBS weist nur die Berechtigung aus und stellt keinen Anspruch auf eine Wohnung dar.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist, dass die antragstellende Person und deren Haushaltsangehörige bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Hier ist zu unterscheiden zwischen geringem und mittlerem Einkommen. Die mittleren Einkommen können die gesetzlich vorgegebene Einkommensgrenze um bis zu 60 % überschreiten. Eine Kurzübersicht über die Einkommensgrenzen und die hierzu möglichen Einkommen finden Sie hier.

Der WBS wird für ein Jahr ausgestellt und gilt nur für das jeweilige Bundesland.

Wer hat die Möglichkeit einer Eigentumsförderung durch die NBank?

Die NBank bietet zinslose Darlehen beim Neubau oder Erwerb von selbst genutztem Wohnraum oder bei der Modernisierung Ihrer selbst genutzten Bestandsimmobilie an. Zusätzlich wird ein Zuschuss für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder für Menschen mit Behinderungen gewährt.

Auch hier ist die wichtigste Voraussetzung, dass die im Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz (NWoFG) genannten Einkommensgrenzen von Ihnen nicht bzw. nur bis max. 20 % überschritten werden.

Wer hat die Möglichkeit einer Eigentumsförderung durch die Stadt Osnabrück?

Es besteht die Möglichkeit, preisreduzierte Grundstücke oder Immobilien zu erwerben. Auch hierbei gelten die Einkommensgrenzen des NWoFG; allerdings dürfen diese bis zu 75 % überschritten werden.

Ob und inwieweit Sie die Möglichkeiten der Wohnraumförderung in Anspruch nehmen können, prüfen Sie bitte mit unserem Rechenassistenten. Der > Onlinecheck zeigt Ihnen im Ergebnis, ob Sie einen Anspruch auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins haben oder Fördermöglichkeiten der NBank oder der Stadt Osnabrück in Anspruch nehmen können. Anschließend können Sie direkt mit der Antragstellung für einen WBS fortfahren oder mit der Wohnraumförderstelle in Kontakt treten.

Sie sind Vermieter und möchten Ihren Wohnraum preisgünstig zur Verfügung stellen?

Sowohl die NBank als auch die Stadt Osnabrück bieten Ihnen hierfür attraktive Zuschüsse aus dem Förderprogramm „Ankauf von Belegungsbindungen“ an. Die Wohnraumförderstelle berät Sie gern. 

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Kontakt

  • Kontaktstelle Wohnraum und Wohnbauförderung

Kontaktpersonen


  • Frau Timmermann
  • Frau Pöttker
  • Herr Sube