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Oberflächengewässer


Durchführung von Wasserrechtsverfahren

Leistungsbeschreibung

In Gebieten, die als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind, wird für folgende Maßnahmen eine Ausnahmegenehmigung benötigt:

  • die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen,
  • die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen,
  • das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forst-wirtschaft eingesetzt werden,
  • die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können,
  • das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
  • das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vor-sorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen,
  • die Umwandlung von Grünland in Ackerland sowie
  • die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.

Durchführung von Wasserrechtsverfahren, Gewässeraufsicht

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Niedersächsisches Wassergesetz (NWG), Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz (NGefAG)

FB68

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Kontakt

  • Ordnungsbehördlicher Umweltschutz

Kontaktpersonen


  • Herr Apel
  • Herr Schmidt
  • Frau Thomas