Förderprogramm "Osnabrück saniert"
Förderprogramm "Osnabrück saniert"
Eine Antragstellung ist ab dem 08. Juli 2025, 16:00 Uhr möglich.
Leistungsbeschreibung
Das Förderprogramm “Osnabrück saniert” leistet einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, Unterlagen und Links, um Förderung für folgende Maßnahmen zu erhalten:
A: Dämmung von Wohngebäuden: Außenwände (inkl. Fenster), Dachflächen und Kellerdecken/ Bodenflächen gegen Erdreich (= Förderbaustein A)
B: Photovoltaikanlagen (= Förderbaustein B)
C: Wärmeversorgung (= Förderbaustein C)
C.1: Beratung zur Umsetzung nachbarschaftlicher Wärmenetze (= Förderbaustein C.1.)
C.2: Heizlastberechnung bei geplantem Heizungstausch (= Förderbaustein C.2.)
C.3: Energiesparen durch Hydraulischen Abgleich (= Förderbaustein C.3.)
C.4: Risikoabsicherung bei ersten Bohrungen für Geothermie (= Förderbaustein C.4.)
WICHTIG:
- Vergeben Sie den Auftrag erst, nachdem Sie den Antrag gestellt haben.
- Je schneller Sie den Antrag vollständig einreichen, desto größer sind die Chancen auf eine Förderung.
- Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen, keine gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten.
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Mittel.
- Planen Sie frühzeitig, da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann.
- Alle Informationen zum Förderprogramm finden Sie in der Förderrichtlinie unter „Dokumente“.
Verfahrensablauf
Die gesamte Antragsabwicklung und Kommunikation findet hier online über das ServicePortal statt.
- Registrieren Sie sich im ServicePortal und füllen Sie den Zuschussantrag (auf dieser Seite oben rechts) aus. Reichen Sie ein Angebot mit ein. Vielleicht müssen Sie auch eine Vollmacht oder andere Unterlagen einreichen (siehe „Welche Unterlagen benötige ich?). Diese finden Sie unter „Dokumente“. Achten Sie auf unsere Nachrichten im ServicePortal.
- Beauftragen Sie die Maßnahme innerhalb von 12 Wochen nachdem der Zuschuss bewilligt wurde. Schicken Sie uns in diesem Zeitraum eine Auftragsbestätigung.
- Nach Abschluss der Arbeiten fordern Sie die Auszahlung des Zuschusses an (auf dieser Seite oben rechts). Schicken Sie die Schlussrechnungen, Belege und Fotos sowie eine Kostenaufstellung mit. Wir prüfen Ihre Unterlagen und zahlen nach erfolgreicher Prüfung den Zuschuss aus.
An wen muss ich mich wenden?
Telefonische Anfragen sind zu den folgenden Servicezeiten unter der Nummer 0541 323-3245 möglich:
Dienstag, 14 bis 16 Uhr
Donnerstag, 14 bis 16 Uhr
Voraussetzungen
Das Förderprogramm gilt im gesamten Stadtgebiet der Stadt Osnabrück.
Für Förderbaustein A:
- Antragsberechtigt sind Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer oder andere Personen, die über das Gebäude verfügen dürfen.
- Es muss ein beheiztes Wohngebäude sein mit
- Entweder 3 oder mehr Wohneinheiten nach Sanierung,
- Oder mindestens 2 Wohneinheiten nach Sanierung, und außerhalb dieser Wohneinheiten muss das Gebäude zusätzlich gewerblich genutzt werden (Mischnutzung).
- Nicht antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden, die dem Charakter nach als Ein- oder Zweifamilienhäuser einzuordnen sind.
Für Förderbausteine B und C:
- Antragsberechtigt sind Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer oder andere Personen, die über das Gebäude verfügen dürfen.
- Es muss ein beheiztes Wohngebäude sein und entweder
- ein Ein- oder Zweifamilienhaus,
- 3 oder mehr Wohneinheiten nach Sanierung haben,
- mindestens 2 Wohneinheiten nach Sanierung haben, und außerhalb dieser Wohneinheiten muss das Gebäude zusätzlich gewerblich genutzt werden (Mischnutzung).
- Sie können den Antrag als Einzelperson oder im Zusammenschluss unter Nennung einer oder eines Bevollmächtigten stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Antragstellung:
- Alle Förderbausteine:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Kostenvoranschlag oder Kostenvoranschläge für die zur Förderung beantragte Maßnahme, Schätzungen oder Puffer werden nicht berücksichtigt
- Vollmacht bei Antragstellung durch Dritte, durch Vertreterinnen und Vertretern von Wohnungseigentumsgemeinschaften oder sonstigen Zusammenschlüssen von Eigentümerinnen und Eigentümern, siehe Vordruck
- Förderbaustein A: Zusätzlich mindestens 2 digitale Fotos des Bauteils vor Maßnahmenumsetzung
- Förderbaustein C.1.: Zusätzlich einfache Projektskizze mit Angabe der eingebundenen Gebäude und deren privaten Eigentümerinnen und Eigentümer, siehe Vordruck unter „Dokumente“
- Förderbaustein C.4.: Zusätzlich Nachweis über positive Bewertung der Unteren Wasserbehörde
Nach der Antragstellung:
- Alle Förderbausteine:
- Auftragsbestätigung: Weisen Sie innerhalb von 12 Wochen nach Datum des Zuwendungsbescheids nach, dass Sie die Maßnahme beauftragt haben. Als Nachweis gilt eine Auftragsbestätigung für das Hauptgewerk. Sie können entweder unseren Vordruck nutzen oder die Firma bitten, eine Auftragsbestätigung auszustellen.
Nach Abschluss der Maßnahme:
- Alle Förderbausteine:
- Auszahlungsanforderung (auf dieser Seite rechts oben)
- Alle Schlussrechnungen in Kopie mit Kenntlichmachung der förderfähigen Positionen
- Eine tabellarische Auflistung der Rechnungen oder Ausgaben als Anhang an das digitale Formular, siehe Formular Kostenaufstellung unter „Dokumente“
- Förderbaustein A zusätzlich:
- Kenntlichmachung der Quadratmeter gedämmter Fläche in den Schlussrechnungen
- Mindestens 2 digitale Fotos nach Umsetzung der Maßnahme
- Förderbaustein B: Zusätzlich mindestens 2 digitale Fotos nach Umsetzung der Maßnahme
- Förderbaustein C.1.: Zusätzlich Beratungsbericht mit vorgegebenen Inhalten
- Förderbausteine C.2.: Zusätzlich Ergebnis der Heizlastberechnung
- Förderbausteine C.3.: Zusätzlich Ergebnis des Hydraulischen Abgleichs
- Förderbaustein C.4.: Zusätzlich Nachweis über die erfolglose erste Bohrung
Welche Fristen muss ich beachten?
- Frist zum Einreichen der Auftragsbestätigung: 12 Wochen nach Datum des Zuwendungsbescheids
- Frist zum Abschluss der Maßnahme: 18 Monate nach Datum des Zuwendungsbescheids
- Frist zum Einreichen der Auszahlungsanforderung: 3 Monate nach Frist zum Abschluss der Maßnahme
Amt/Fachbereich
FB 68
Hinweise / Besonderheiten
Was sind die Förderbedingungen?
Um die Förderbedingungen für die einzelnen Förderbausteine und die Bonusförderung genau nachzulesen, schauen Sie bitte in die Förderrichtlinie unter „Dokumente“.
Die Zuschusshöhe wird nach zwei Kriterien berechnet. Der kleinere Wert gibt den Ausschlag.
- Außenwände: 100 € pro Quadratmeter gedämmter Fläche oder 15 % der förderfähigen Kosten.
- Dachflächen: 50 € pro Quadratmeter gedämmter Fläche oder 15 % der förderfähigen Kosten
- Kellerdecken/ Bodenflächen gegen Erdreich: 25 € pro Quadratmeter gedämmter Fläche oder 15 % der förderfähigen Kosten
- Photovoltaikanlagen: 400 € pro kWp über 8 kWp Leistung oder 30% der förderfähigen Nettokosten
- Beratung zur Umsetzung kleinerer gebäudeübergreifender Wärmenetze: 50 % der förderfähigen Kosten*, maximal 3.000 Euro pro Beratung zu mindestens 2 Gebäuden
- Heizlastberechnung bei geplantem Heizungstausch: 80 % der förderfähigen Kosten*, maximal 1.000 Euro pro Heizungsanlage
- Energiesparen durch Hydraulischen Abgleich: 30 % der förderfähigen Kosten*, maximal 1.500 Euro pro Heizungsanlage
- Risikoabsicherung bei erster Bohrung für Geothermie: 50 % der förderfähigen Kosten*, maximal 5.000 Euro pro Grundstück
* siehe Infoblatt zu den förderfähigen Kosten unter „Dokumente“
Für Förderbaustein A ist zusätzlich eine Bonusförderung möglich, wenn nachhaltige Dämmstoffe verwendet werden. Der Bonus beträgt zusätzlich 15 % der förderfähigen Kosten.
Links & Onlinedienste
Auszahlungsanforderung Für mit markierte Onlinedienste müssen Sie sich in unserem Portal anmelden. Falls Sie noch keinen Login besitzen, können Sie sich schnell und einfach hier registrieren.Verwandte Dienstleistungen
Kontaktstelle WohnraumBegrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Flächen