Förderprogramm "Osnabrück saniert"


Förderprogramm "Osnabrück saniert" zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden - keine Antragstellung mehr möglich!

Leistungsbeschreibung


Mit dem Förderprogramm „Osnabrück saniert“ fördert die Stadt Osnabrück im gesamten Stadtgebiet Maßnahmen zur energetischen Sanierung an Bestandsgebäuden.

 

Die erst kürzlich zur Verfügung gestellten Fördermittel sind bereits wieder ausgeschöpft, es können keine neuen Förderanträge mehr gestellt werden. Wir bitten um Verständnis.

 

An wen muss ich mich wenden?


Service-Nummer 0541-323-3245:

Sprechzeiten

Dienstag, 14 bis 16 Uhr
Donnerstag, 14 bis 16 Uhr

An wen muss ich mich wenden?


Telefonische Anfragen sind zu den folgenden Servicezeiten unter der Nummer 0541-323-3245 möglich:

Dienstag, 14 bis 16 Uhr
Donnerstag, 14 bis 16 Uhr

Voraussetzungen


Antragsberechtigte

Antragsberechtigt für die Förderpunkte A-D sind Eigentümerinnen, Eigentümer oder sonstige dingliche Verfügungsberechtigte von

  • Wohngebäuden ab 3 Wohneinheiten,
  • Wohngebäuden ab 2 Wohneinheiten, die außerhalb dieser Wohneinheiten zusätzlich gewerblich genutzt werden (Mischnutzung),
  • Gebäuden im Eigentum von Vereinen mit Gemeinnützigkeitsstatus.


Antragsberechtigt für den Förderpunkt D (Photovoltaikanlagen) sind zusätzlich auch Eigentümerinnen, Eigentümer oder sonstige dingliche Verfügungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern.

Neben der Förderrichtlinie „Osnabrück saniert“ ist die Verfahrensrichtlinie der Stadt Osnabrück zu beachten. Es werden nur Maßnahmen gefördert, die nicht aufgrund einer Rechtsvorschrift umgesetzt werden müssen. Die Förderung erfolgt nach dem „Windhund-Prinzip“. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht!

Welche Unterlagen werden benötigt?


Antragstellung

Die Online-Formulare werden nach Einrichtung eines Benutzerkontos bzw. Anmeldung freigeschaltet (siehe Online-Angebote). Neben dem Antragsformular sind folgende Unterlagen digital einzureichen:

Förderbaustein A: Heizungsanlagen

  • Kostenvoranschlag für die Heizungsanlage
  • BAFA-Bescheid (vorläufig kann hier ein Nachweis über die erfolgte Antragstellung erbracht werden und der Bewilligungsbescheid bei Auszahlungsanforderung nachgereicht werden)
  • Vollmacht bei Antragstellung durch Dritte

 

Förderbaustein B und C: Dämmung von Außenwänden, Kellerdecken und/oder Dach

  • Kostenvoranschlag für die Dämmmaßnahme(n)
  • Bei Dämmmaßnahmen und sofern Bauteilfläche nicht im Angebot enthalten: Aufmaß, Bauzeichnung oder anderer geeigneter Nachweis der Bauteilfläche
  • Vollmacht bei Antragstellung durch Dritte

 

Förderbaustein D: Photovoltaik-Plus    

  • Kostenvoranschlag für die Photovoltaikanlage
  • Rechnung über den Stromverbrauch im Vorjahreszeitraum
  • Bei gleichzeitiger Installation einer Wärmepumpe: Kostenvoranschlag für die Wärmepumpe
  • Bei bestehender PV-Anlage: Auszug Marktstammdatenregister
  • Vollmacht bei Antragstellung durch Dritte

 

Nach der Antragstellung

  • Nach erfolgreicher Antragstellung erfolgt eine Eingangsbestätigung
  • Aufgrund des großen Interesses am Förderprogramm ist mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen zu rechnen
  • Gegebenenfalls werden Nachforderungen zum Antrag über das ServicePortal gestellt
  • Nach Abschluss der Prüfung wird ein digitaler Bescheid zugestellt
  • Der Erhalt des Bescheids und die Kenntnisnahme der darin enthaltenen Bedingungen sind durch die Antragstellenden zu bestätigen. Ein entsprechendes digitales Formular wird zur Verfügung gestellt (siehe Online-Angebote).

 

Auszahlung des Zuschusses

  • Der Zuschuss wird nach vollständiger Umsetzung der Maßnahme ausgezahlt
  • Mit dem Formular zur Auszahlungsanforderung (siehe Online-Angebote) sind dann alle Schlussrechnungen sowie Fotos des fertigen Gewerks im ServicePortal einzureichen.

Welche Fristen muss ich beachten?


Anträge sind vor Beginn der Sanierungsmaßnahme zu stellen. Die Auftragsvergabe darf erst nach offizieller Zusage der Förderung oder einer Genehmigung nach Maßnahmenbeginn erfolgen.

Amt/Fachbereich


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