BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Bäume, Wälder und Gehölze - Informationen


Information und Beratung zu Bäumen

Leistungsbeschreibung

Bedeutung der Bäume: Bäume leisten einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in der Stadt. Sie produzieren Sauerstoff und binden Kohlenstoff. Bäume filtern Staub sowie Schadstoffe aus der Luft, spenden an heißen Tagen Schatten, sorgen für Luftfeuchtigkeit und dämpfen den Lärm. Zudem dienen sie vielen Tieren als Lebensraum und Nahrungsquelle und beleben das Stadtbild. Bäume zu erhalten und neu anzupflanzen ist für Klima, Natur und das Wohlbefinden von Menschen unerlässlich.

Verantwortlichkeiten:

Die Pflege und Unterhaltung der städtischen Wälder, der Straßenbäume und der Bäume im öffentlichen Raum obliegt der Abteilung Stadtgrün des Osnabrücker Service Betrieb der Stadt Osnabrück. Der Osnabrücker Service Betrieb ist telefonisch unter 0541 323-3300 oder per E-Mail unter osb@osnabrueck.de zu erreichen.

Der private Baumbestand liegt in der Verantwortung der Grundstückseigentümerin sowie des Grundstückseigentümers.

Gesetzliche Bestimmungen zu Pflege und Fällung:

  • Generelles Fällverbot: Nach dem Bundesnaturschutzgesetzt dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Das gilt auch für Bäume, die nicht in Gärten, Wäldern oder Kurzumtriebsplantagen stehen.
  • Ausnahmen: Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung oder Beseitigung von Zuwachs sind das ganze Jahr erlaubt – sofern keine Tiere gestört werden. Grundsätzlich ist bei jeder Maßnahme der Artenschutz zu beachten.
  • Baumschutzsatzung: Der Rat der Stadt Osnabrück hat in seiner Sitzung vom 17.03.2026 den Beschluss einer Baumschutzsatzung gefasst.
  • Bäume im Bebauungsplan: Bevor Sie eine Maßnahme an einem Baum durchführen, prüfen Sie unbedingt, ob der Baum durch den Bebauungsplan geschützt ist. Geschützte Bäume im Bebauungsplan können hier eigenständig überprüft werden. In diesem Fall beantragen Sie eine Befrieung von den Festsetzungen im Bebauungsplan. Bei Rückfragen wenden Sie dich bitte an den Fachbereich Städtebau, Fachdienst Bauordnung und Denkmalpflege per E-Mail unter bauordnung@osnabrueck.de.

Haben Sie Fragen zur Baumpflege, zu Baumarten, zu Bäumen als Naturdenkmal oder müssen Bäume, Sträucher, Hecken und Co. aus dringenden Gründen im Verbotszeitraum entfernt werden, dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular.  

nicht angegeben

Bundesnaturschutzgesetz